Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2018 ist nun veröffentlicht worden.
Änderungen betreffen insbesondere folgende Kategorien:
Neu aufgenommen in Kategorie "S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika" sind die Wachstumsfaktoren Thymosin-beta 4 und das davon abgeleitete TB-500. Beide Substanzen sind nicht als Arzneimittel zugelassen, Thymosin-beta 4 befindet sich in klinischen Studien zur Behandlung bestimmter Augenkrankheiten.
Tulobuterol ist als ein weiteres Beispiel für verbotene Beta-2-Agonisten in Kategorie "S3. Beta-2-Agonisten" genannt.
Glycerol, ehemals gemäß Kategorie "S5. Diuretika und Maskierungsmittel" als Plasmaexpander verboten, ist in dieser Form ab 2018 erlaubt.
Neu in die Kategorie "S6. b: Spezifische Stimulanzien" hinzugefügt, ist die Substanz 1,3-Dimethylbutylamin. 1,3-Dimethylbutylamin ähnelt in seiner Struktur und Wirkung dem bereits seit einigen Jahren in der Verbotsliste genannten Methylhexanamin (= 1,3-Dimethylamylamin) und kann, wie dieses, ebenso in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein.
Alkohol ist ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr Bestandteil der Verbotsliste.
Intravenöse Infusionen sind ab 2018 in einem Volumen von 100 mL und einem zeitlichen Abstand von mindestens 12 Stunden erlaubt, wenn die enthaltenen Substanzen erlaubt sind. Bis Ende 2017 beträgt das maximal zulässige Volumen 50 mL und dieses darf frühestens nach 6 Stunden erneut verabreicht werden.
Die Verbotsliste 2018 und die Änderungen werden nun ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der NADA-Homepage zur Verfügung gestellt. Die englische Version der Verbotsliste 2018, ebenso wie die Erläuterungen zu den wichtigen Änderungen der neuen Verbotsliste und das Monitoring Program finden sich im Downloadbereich <link https: www.nada.de de service-infos downloads _blank external-link-new-window external link in new>hier.