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TUE-Unterlagen nur als verschlossene Arztsache

14.11.2011

Bei bestimmten Krankheitsbildern können Athleten für den Einsatz an sich verbotener Substanzen und Methoden nach dem WADA-Code eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Das Verfahren ist im Internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (International Standard for Therapeutic Use Exemptions - ISTUE) geregelt.

Der Internationale Standard für TUE enthält Kriterien für die Beurteilung, die Weitergabe der Informationen, die Zusammensetzung der Ärztegruppe (TUE-Committee) und den Anerkennungsprozess.

Wichtiger Hinweis für Ärzte: Bitte beachten Sie beim Versand persönlicher medizinischer Patientendaten und -unterlagen die einschlägigen Datenschutzbestimmungen und übermitteln Sie Arztbriefe und Befunde nur postalisch und als verschlossene Arztsache.

Seit dem 1. Januar 2011 gilt der aktuelle Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen.

Die wichtigste Änderung im Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen seit Januar 2011 beinhaltet die Erweiterung der Attestregelung für Sportler, die auf nationaler Ebene starten. Eine uneingeschränkte TUE-Pflicht besteht allerdings weiterhin für Angehörige der Testpools (RTP, NTP und ATP) sowie Ligaspieler.

Für alle anderen Athletinnen und Athleten gilt seit Januar 2011 nur noch die Attest-Pflicht, wenn es sich um spezifische Substanzen wie beispielsweise Kortison oder Asthma-Sprays handelt. Wer Medikamente aus dieser Gruppe einnimmt, muss sich die medizinische Indikation durch ein Attest ärztlich bestätigen lassen und bei einer Dopingkontrolle eine Kopie des Attest abgeben. Bei nicht-spezifischen Substanzen wie zum Beispiel Testosteron, Insulin oder EPO hingegen ist auch für diese Sportlerinnen und Sportler das Einholen einer Ausnahmegenehmigung Pflicht. Näheres finden Sie unter der Rubrik "<link internal-link internen link im aktuellen>Genehmigung verbotener Substanzen".

Weiterhin gilt: Die nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden = Kortison, muss ab dem 1.1.2011 auch bei inhalativer Anwendung nicht mehr im Vorfeld über eine Erklärung zum Gebrauch (Declaration of Use) angezeigt werden. Das gilt auch für die Inhalation von Salbutamol und Salmeterol sowie die nicht-systemische Verabreichung von Blutplättchenpräparaten (PRP). Ihr Einsatz muss aber auf dem Doping-Kontroll-Formular erwähnt werden. Weitere Hinweise finden Sie auch unter <link internal-link internen link im aktuellen>'Neues für 2011'.

Für Athleten, die ihre Medikamente in ADAMS eintragen müssen, kann die NADA dies übernehmen, um medizinische oder formale Fehler zu vermeiden.