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Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen angepasst

04.03.2013

Die NADA hat 2013 den Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen an die internationalen Gepflogenheiten angepasst. Athleten, die keinem Testpool angehören, müssen für die Anwendung von spezifischen und nicht-spezifischer Substanzen bei einer Dopingkontrolle ein Attest vorlegen. Die NADA verlangt dabei die Bestätigung, dass die Behandlung bereits vor der Kontrolle begonnen hat und  medizinisch auch ausreichend dokumentiert ist.

Verschärft wurde die Regelung bei Asthma-Fällen, die mit den nicht erlaubten Substanzen Fenoterol, Reproterol und Terbutalin behandelt werden: Hier müssen ab sofort auch Athleten des Allgemeinen Testpools (ATP) eine TUE bereits im Vorfeld einholen. Der überarbeitete Standard gilt ab dem 1. März 2013 und kann <media 3233 _blank - "TEXT, 130301 TUE Standard, 130301_TUE_Standard.pdf, 522 KB">hier</media> eingesehen werden.