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NADA nimmt Rücksicht auf Schwangere

31.05.2010

Die NADA hat beschlossen, schwangere Athletinnen für eine begrenzte Zeit aus den am stärksten kontrollierten höheren Testpools in den allgemeinen Testpool (ATP) herunterzustufen. Damit soll in dieser besonderen Lebenssituation Rücksicht auf die Sportlerinnen genommen werden. Möglich bleiben Kontrollen dennoch jederzeit – sie sollten aber nur bei Verdachtsmomenten vorgenommen werden.

Nach gründlicher Überprüfung ist die NADA damit auf die Anfrage von Verbänden eingegangen, die  eine Aussetzung der Kontrollen für den Zeitraum einer Schwangerschaft angeregt hatten. Einige Athletinnen hatten angemerkt, dass sie sich während der letzten Schwangerschaftsmonate bei Sichtkontrollen in unangemessenem Ausmaß in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt fühlten.

Da die Möglichkeit von Manipulation während einer Schwangerschaft besteht und konkrete Fälle unerlaubter Leistungssteigerung in der Vergangenheit auch nachgewiesen worden sind, behält sich die NADA grundsätzlich weiterhin vor, gegebenenfalls Dopingkontrollen bei Schwangeren vorzunehmen.  Da häufig wechselnde Trainingsstätten während einer Schwangerschaft aber selten sind und auch große Reisen aufgrund des Risikos eher unüblich, beurteilen die Doping-Kontroll-Experten der NADA die Einordnung schwangerer Athletinnen in den ATP als ausreichend.

Betroffene Sportlerinnen sollten, sobald sie Kenntnis von ihrer Schwangerschaft haben, diese der NADA mittels Kopie des Mutterpasses oder ärztlichem Attest melden. Gehören Athletinnen dem nationalen Testpool an, werden sie daraufhin von der NADA in den ATP heruntergestuft. Zählen sie zum internationalen Testpool (RTP), muss Rücksprache mit dem internationalen Verband genommen werden. Entlässt dieser die betroffene Athletin für die Zeit der Schwangerschaft aus dem RTP, so wird sie daraufhin von der NADA für die gleiche Dauer in den ATP eingeteilt.

Spätestens einen Monat nach der Geburt hat sich die Athletin unter Angabe des Geburtstermins zurückzumelden. Es folgt die Wiederaufnahme in einen höheren Testpool oder – bei Beendigung der Karriere – das Ausscheiden aus dem Doping-Kontrollsystem.