Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) leitet in der „Causa Erfurt“ ein erstes Sportschiedsgerichts-Verfahren für den Zeitraum vor 2011 ein. „Nach sorgfältiger Prüfung der aktuell vorliegenden Hinweise ist nicht mehr auszuschließen, dass es sich bei der Anwendung der UV-Blutbehandlung auch vor 2011 um einen Dopingverstoß handelt“, sagt die NADA-Vorstandsvorsitzende Dr. Andrea Gotzmann. „Mit dem Verfahren wollen wir Rechtsklarheit auch für die Vorgänge schaffen, die zeitlich vor der Regelergänzung M2.3 durch die Welt Anti-Doping Agentur zum 1. Januar 2011 lagen“, erklärt NADA-Vorstandsmitglied und -Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer. Für den Zeitraum ab 1. Januar 2011 liegt bereits ein entsprechender Schiedsspruch vor, der die Methode als verboten einordnet.
Die NADA prüft nun, ob bei weiteren Sportlern, deren Blut von dem Erfurter Mediziner mit der UV-Methode behandelt wurde, hinreichende Verdachtsmomente für die Eröffnung von Verfahren vorliegen – insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Olympischen Spiele in London.
In ihrer Einschätzung stützt sich die NADA unter anderem auf das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten, das seit Montag offiziell vorliegt. In diesem kommt der medizinische und juristische Experte Prof. Dr. Dr. Heiko Striegel im Kern zu der Auffassung, dass die UV-Behandlung in den Jahren 2006 bis 2010 dem Tatbestand M1.1 der jeweils aktuellen Verbotsliste der WADA unterfällt. Außerdem trägt die kürzlich korrigierte WADA-Beurteilung der UV-Blutbehandlung zu der Entscheidung der NADA bei, auch Verfahren für den Zeitraum vor 2011 anzustrengen.
Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den Erfurter Arzt, der die UV-Behandlungsmethode anwendete, sind noch nicht abgeschlossen.