Methylhexanamin, in der englischen Schreibweise Methylhexaneamine, gehört zur Gruppe der Stimulanzien (siehe WADA-Verbotsliste S6.b) und ist im Wettkampf verboten.
Bei internationalen sportlichen Großereignissen wie den Commonwealth Games, den Asian Games und der Leichtathletik-WM wurden diverse Sportler positiv auf Methylhexanamin getestet, zuletzt auch in Deutschland. Methylhexanamin ist vor allem in so genannten Schlankmachern und Nahrungsergänzungsmitteln enthalten, mittlerweile zählt Methylhexanamin zu den am häufigsten gefundenen Stimulanzien in Dopingproben. Im vergangenen Monat hat zudem sogar die Welt-Gesundheitsbehörde WHO vor den gesundheitlichen Folgeschäden durch die Anwendung von Methylhexanamin gewarnt, in einigen Ländern wurden Zulassungen für entsprechende Präparate von den Behörden zurückgenommen.
Vor diesem Hintergrund macht auch die NADA erneut auf die Gefahr von Nahrungsergänzungsmitteln und Schlankmachern aufmerksam, die Methylhexanamin enthalten oder damit kontaminiert sind. Der Wirkstoff ist nicht immer oder unter vielen unterschiedlichen Bezeichnungen deklariert, wie nachstehend aufgeführt:
- Dimethylamylamin;
- Dimethylpentylamin;
- Floradren;
- Forthan;
- Geranamin;
- Geranium Öl
- Geranium Wurzel Extrakt;
- 2-Amino-4-methylhexan;
- 4-Methyl-2-hexanamin und
- 4-Methyl-2-hexylamin.
Auf Grund zahlreicher Meldungen über kontaminierte Nahrungsergänzungsmittel (NEM) warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme derartiger Präparate oder Produkte. NEM können dem Dopingverbot unterliegende Stimulanzien, Steroidhormone bzw. deren Vorläufersubstanzen enthalten, ohne dass diese aus den Herstellerangaben ersichtlich sind. Nach Untersuchungen des Institutes für Biochemie, Deutsche Sporthochschule Köln, wiesen von 634 NEM 94 (14,8 %) positive Befunde für verbotene anabol-androgene Steroide (sog. Prohormone) auf, die nicht auf der Packung deklariert waren.