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Hinteregger: Kein möglicher Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen

23.08.2019

Aufgrund verschiedener Hinweise auf eine mögliche regelwidrige, medizinische Behandlung des Fußballspielers Martin Hinteregger (Eintracht Frankfurt) während des Fußballspiels der Eintracht Frankfurt gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 18. August 2019 nahm die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) gemäß des Anti-Doping-Regelwerks Ermittlungen auf. Die NADA kommt zu dem Ergebnis, dass kein möglicher Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt. Die Ermittlungen sind somit abgeschlossen.

Zur Bewertung des Sachverhalts analysierte die NADA die vorliegenden TV-Aufnahmen und begutachtete die vom Verein vorgelegten medizinischen Unterlagen zum Fall. Geprüft wurde die Vereinbarkeit der vorgenommenen medizinischen Behandlungen und verabreichten Stoffe mit den Anti-Doping-Bestimmungen, insbesondere der aktuellen Verbotsliste 2019 der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) und dem Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen sowie dem Nationalen Anti-Doping Code (NADC) und dem Welt Anti-Doping Code (WADC) in der jeweils aktuellen und durch den DFB zur Anwendung gebrachten Fassung.

Die in diesem Fall vorgenommene medizinische Behandlungsmethode ist mit dem aktuell gültigen Dopingreglement vereinbar. Das vom Verein angegebene Produkt ist ein Lebensmittel, das seit dem Jahr 2015* mit jährlichen Labor-Analysen auf der Kölner Liste® vertreten ist.

Die NADA stellt klar, dass die mediale Berichterstattung, die suggerierte, die NADA habe Eintracht Frankfurt oder den Spieler Martin Hinteregger in den Verdacht des Dopings oder Medikamentenmissbrauchs gebracht, unzutreffend ist. Die NADA und ihre handelnden Personen haben solche Äußerungen nicht in einen konkreten Zusammenhang mit der Eintracht Frankfurt und/oder dem Spieler Martin Hinteregger gestellt.

Die Vorbildfunktion von Profifußballern ist enorm. Vor allem jede medizinische Behandlung, die im Fernsehen übertragen wird, wird von Zuschauern und Fans wahrgenommen. Die NADA weist daher grundsätzlich auf einen verantwortungsvollen Umgang mit medizinischen Behandlungen, Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln im Hinblick auf die Vorbildrolle der Sportlerinnen und Sportler hin.

Die NADA wird über diese Mitteilung hinaus keine weitere Stellung zu dem genannten Sachverhalt nehmen.

 

(*In der ersten Version wurde das Jahr 2016 aufgeführt. Das Produkt wurde erstmals am 31.07.2015 analysiert.)