Erneut wurden verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gefunden, die unter anderem die Substanz Methylhexanamin (engl. Methylhexaneamine) enthalten. Methylhexanamin gehört zur Gruppe der Stimulanzien und ist im Wettkampf verboten. Häufig wird Methylhexanamin in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden, die für extremen Fettabbau (engl. Fatburner) oder auch Muskelaufbau werben.
Die NADA hatte bereits 2010 vor der Verunreinigung mit Methylhexanamin gewarnt. Damals waren bei den Commonwealth Games mehrere Sportler nach der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln positiv auf Methylhexanamin getestet worden. Neben gesundheitsgefährdenden Wirkungen auf das Herz-Kreislauf-System wie Blutdruckanstieg, der zu Kurzatmigkeit, Brustenge und möglicherweise Herzinfarkt und Hirnblutung führen kann, traten in einem aktuellen Fall nach der Einnahme eines Methylhexanamin-haltigen Nahrungsergänzungsmittels eine akute Hepatitis sowie weitere Leberschädigungen auf. Daher warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme derartiger Präparate.
Die Substanz Methylhexanamin ist auch unter verschiedenen anderen Namen zu finden: 1,3-Dimethylamylamin; Dimethylpentylamin; Geranamin; Forthan; Floradren; Geraniumöl; Geraniumwurzelextrakt; 4-Methyl-2-hexanamin; 4-Methyl-2-hexylamin; 2-Amino-4-methylhexan und Pentylamin.