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Einigung auf gemeinsames Vorgehen

15.12.2010

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat sich mit den Datenschützern auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um den Erfordernissen eines effektiven Kontrollsystems unter Berücksichtigung des deutschen Datenschutzrechts weiterhin bestmöglich Rechnung zu tragen. "Das Arbeitstreffen hat in einer sehr konstruktiven Atmosphäre stattgefunden", sagte NADA-Justiziar Dr. Lars Mortsiefer nach dem Gespräch mit den Datenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz: "Wir werden auch künftig jederzeit die Verhältnismäßigkeit zwischen Kontroll- und Datenschutzerfordernissen abwägen."

Die NADA wird auf Anregung der Datenschützer das Regelwerk auf weitere Modifikationen in Bezug auf Minderjährige prüfen. Schon jetzt geht die NADA mit ihrer Regelung, dass unter 16 Jahre alte Sportler die Sichtkontrolle bei der Urinabgabe verweigern dürfen, über die Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hinaus. Zudem sagte die NADA zu, die Datenschützer bei der kommenden Revision des Nationalen Anti-Doping-Codes (NADC) stärker einzubinden. Als dritte Maßnahme vorgesehen ist eine stärkere Bewerbung des externen Datenschutzbeauftragten Wolfgang von Pommer Esche, der für die NADA als Ombudsmann Fragen zum Datenschutz beantwortet.

Generelle Aufgabe der NADA im Sinne der weltweiten Harmonisierung im Kampf gegen Doping ist es, den Welt-Anti-Doping-Code (WADC) auf die deutschen Verhältnisse umzuarbeiten und dabei das geltende deutsche Datenschutzrecht zu berücksichtigen. In einem vor dem Düsseldorfer Treffen öffentlich gewordenen datenschutzrechtlichen Bewertungsentwurf hatte der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz deutliche Kritik am geltenden NADC geübt.