Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen führt die NADA den Anhang zum Standard für Datenschutz ein. Er regelt
Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen führt die NADA den Anhang zum Standard für Datenschutz ein. Er regelt die Umsetzung der institutionellen Speicherungsfristen innerhalb der Anti-Doping-Organisationen und stellt die nationale Umsetzung der internationalen Datenschutzregelungen dar. Der Anhang zum Standard für Datenschutz gilt ab dem 1. Januar 2013. Details zur Speicherfrist finden Sie im <link internal-link internal link in current>Annex.