Aufgrund aktueller Berichterstattung gibt die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) Folgendes bekannt:
Die NADA hat heute drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse der Fußballerin Laura Freigang festgestellt. Nach den Ermittlungen der NADA hat die Athletin die drei sogenannten Strikes innerhalb von 12 Monaten begangen. Dies stellt gemäß den anwendbaren Anti-Doping-Regelwerken einen möglichen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen der Athletin (Art. 2.4 WADC/NADC: Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse) dar.
Der Fall wurde heute durch die NADA an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) weitergeleitet. Der DFB ist für das sogenannte Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren zuständig. Der DFB wird somit den vorliegenden Sachverhalt prüfen, bewerten und über die Feststellung eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen und die entsprechenden Sanktionen entscheiden.
Rückfragen zum laufenden Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren sind an den DFB zu richten.