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Justitia-Statue vor Gesetzesbüchern.

Anti-Doping-Gesetz

Am 10. Dezember 2015 ist in Deutschland das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um ein nationales Strafgesetz.

Das Anti-Doping-Gesetz (deutsch)

Die Veröffentlichung des Anti-Doping-Gesetzes im Bundesgesetzblatt in deutscher Sprache finden Sie unter folgendem Link:

Zum Anti-Doping-Gesetz (deutsch)

Ziele des Gesetzes sind:

  • Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport
  • Gesundheitsschutz der Sportlerinnen und Sportler
  • Sicherung von Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben
  • Erhaltung der Integrität des Sports

Das Anti-Doping-Gesetz führt neue Straftatbestände ein und stärkt die Zusammenarbeit von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen. Durch das neue Gesetz ist auch das Selbstdoping strafbar. Damit werden erstmals gezielt dopende Leistungssportlerinnen und -sportler erfasst, die sich durch Doping Vorteile im organisierten Sport verschaffen wollen. Dies gilt sowohl für Testpool-Athletinnen und -Athleten als auch für Sportlerinnen und Sportler, die durch ihren Sport erhebliche Einnahmen erzielen. Strafbar ist auch der Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln zum Zwecke des Selbstdopings. Zudem verschärft es die Regelungen für Personen im Hintergrund. Das AntiDopG hilft den Strafverfolgungsbehörden, Doping-Netzwerke zu zerschlagen. Der Datenaustausch zwischen der NADA, den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist durch das Gesetz erstmals gesetzlich geregelt.

Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

Das Anti-Doping-Gesetz wurde 2019 evaluiert. Dazu fand am 23. Oktober 2019 eine Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages statt. Die Stellungnahme der NADA zum Änderungs- und Ergänzungsbedarf im Anti-Doping-Gesetz, insbesondere mit Blick auf die Erweiterung durch eine sogenannte Kronzeugenregelung, finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestages:

Zur Anhörung

Evaluierungsbericht der Bundesregierung

Die Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz, des Innern und für Heimat sowie für Gesundheit haben im November 2020 auf Grundlage einer Studie von Prof. Dr. Elisa Hoven und Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel einen Evaluierungsbericht zu den Auswirkungen der im Anti-Doping-Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen angefertigt.

Zum Evaluierungsbericht

Historie

Das Gesetz wurde durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet. Ein erster Entwurf wurde am 12. November 2014 vorgestellt. Verschiedene Institutionen, so auch die NADA, hatten die Möglichkeit, zum Entwurf eine Stellungnahme einzureichen. Die NADA hat sich eingehend mit dem Gesetzestext befasst und insbesondere die NADA-Arbeit unmittelbar betreffenden Passagen kommentiert. Die Stellungnahme der NADA vom 17. Februar 2015 können Sie hier einsehen.

Nach Eingang der verschiedenen Stellungnahmen wurde über das Gesetz in den entsprechenden Gremien beraten. Der Bundesrat billigte am 27. November 2015 das vom Bundestag beschlossene Anti-Doping-Gesetz. Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat das Gesetz am 18. Dezember 2015 in Kraft.

Das AntiDopG wurde zuletzt am 3. Juli 2020 und 12. August 2021 im Wortlaut geändert. Erstmalig enthält das Gesetz die sogenannte Kornzeugenregelung, die auch durch die NADA im Evaluierungsprozess eingebracht wurde.