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Erklärung der Barrierefreiheit

Für alle Webseiten und mobilen Anwendungen der NADA.

Barrierefreiheit bedeutet Zugang für alle

Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jede Benutzerin und jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist. Sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem, Endgerät), wie auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). Um allen Menschen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, wurden Richtlinien für barrierefreies Internet entwickelt.

In Deutschland ist dies durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) mit der entsprechenden Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2.0) geregelt: "Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbst bestimmte Lebensführung zu ermöglichen."

Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) sieht ihre Verantwortung vor allem Sportlerinnen und Sportler gegenüber, die im Rahmen ihrer Behinderung als paralympische oder deaflympische Athletinnen und Athleten registriert sind. Daher sind digitale Informationen für sehbehinderte Sportlerinnen und Sportler genauso unerlässlich wie auch Informationen in Gebärdensprache für hörbehinderte Athletinnen und Athleten.

Für hörbehinderte Menschen hat die NADA Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zusammengestellt, die unter folgendem Link zu finden sind: https://www.nada.de/gebaerdensprache 

Leichte Sprache ist eine vereinfachte Form der Alltagssprache, die darauf abzielt, Informationen für Menschen mit unterschiedlichen Lese- und Verstehensschwierigkeiten besser zugänglich zu machen. Sie ist besonders wichtig für Menschen mit Lernschwierigkeiten, geistigen Behinderungen, geringer Lese- und Schreibkompetenz oder auch für Personen, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen. Sie ist untrennbar mit Inklusion verknüpft, da sie Menschen, den Zugang zu Informationen ermöglicht. Dies gewährleistet eine selbstbestimmte Teilhabe.

Die NADA hat Informationen in Leichter Sprache unter folgendem Link zusammen gestellt: https://www.nada.de/informationen-in-leichter-sprache 

Digitale Integration

Die NADA bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), explizit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Um die Integration aller Menschen, die durch den Sport gefördert wird zu unterstützen, hat die NADA angefangen, ihre Internetauftritte so zu gestalten, dass diese für alle Menschen nutzbar sind. Die Umsetzung ist bisher nicht abgeschlossen und wird kontinuierlich weiterverfolgt.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten und mobilen Anwendungen der NADA, die folgend aufgeführt werden:

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Hauptseiten der NADA

Die NADA hat die Umsetzung eines barrierefreien Internetauftritts begonnen, diesen aber bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf allen ihren Webseiten fertig gestellt. Die NADA verfolgt die weitere Umsetzung kontinuierlich.

Folgende Webseiten sind daher teilweise vereinbar mit den Vorgaben der oben aufgeführten Vorschriften:

Nicht oder begrenzt barrierefreie Inhalte

Der NADA ist bewusst, dass die bisherige Praxis, Untertitel für Hörbehinderte einzufügen, nicht ausreichend ist. Untertitel ersetzen Gebärdensprache nicht, denn nicht jeder, der Gebärdensprache spricht, kann auf dem gleichen Niveau lesen. Schriftsprache ist für Hörbehinderte eine Fremdsprache. Die Wiedergabe der akustischen Infos in Schriftsprache wie beispielsweise mit Untertiteln ist für schriftkompetente Menschen geeignet - dazu zählen Schwerhörige und nur ein Teil der Gehörlosen. 

Durch das vorliegende Corporate Design müssen Abstriche bei den Farbkontrasten gemacht werden. Die Texte und Grafiken auf den Hauptseiten der NADA bieten Farbkontraste, um auch mit eingeschränkter Sehfähigkeit erkenn- und lesbar zu sein, diese sind aber in der Stärke aktuell nicht für alle Sehbehinderungen komplett ausreichend.

Defizite bestehen in den Bereichen Headline-Hierarchien, Farbkontraste und validem HTML. Diese werden nach und nach behoben. Einige PDF-Dokumente/Downloads, die von externen wie internen Stellen erstellt und auf den Webseiten der NADA online abrufbar sind, sind nicht oder noch nicht barrierefrei, werden aber nach und nach durch barrierefreie Versionen ersetzt.

Nicht alle Bilder enthalten die korrekten Alternativtexte. Sofern die NADA innerhalb der Bearbeitung von Texten und Bildern dies zur Kenntnis nimmt, werden die Alternativtexte nachträglich angepasst.

Weitere Websites und mobile Anwendungen der NADA

Die Webseite zur Lebensgeschichte von Andreas Krieger und weiterer Betroffener wird aufgrund der Reproduktion von Kulturerbesammlung und ihrer damit verbundenen Authentizität und Rechtslage nicht barrierefrei gestaltet werden:

Methode der Bewertung

Zertifizierung

Nach den oben genannten Vorgaben ist eine Zertifizierung der NADA-Websites und mobilen Anwendungen einmal jährlich erforderlich.

Für ein barrierefreies Internet: BITV-Test

Mit dem BITV-Test unterzieht man sich einer zuverlässigen und umfassenden Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten. Mit einem Ergebnis von erreichten 96 von 100 Punkten, bietet die NADA mit gemeinsam-gegen-doping.de einen als "sehr gut zugänglich" beschrieben Webauftritt an.

Hier geht es zum BITV-Test der Webseiten www.gemeinsam-gegen-doping.de, Prüfbericht durch Dritte aus dem Jahr 2017

Selbstbewertung

Nach den oben beschriebenen Vorgaben ist auch eine jährliche Selbstbewertung der Websites und mobilen Anwendungen möglich. Die Selbstbewertung ist eine von drei Varianten des BITV-Tests. Sie kann nicht mit der unabhängigen Prüfung durch eine BIK-Beratungsstelle gleichgesetzt werden. Die NADA hat im Jahr 2023 die Selbstbewertung für ihre Seiten www.nada.dewww.gemeinsam-gegen-doping.de sowie www.alles-geben-nichts-nehmen.de durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Um vorhandene Barrieren und Mängel zu melden und die Website und mobilen Angebote der NADA zu verbessern, bietet die NADA folgende Kontaktmöglichkeiten an

Nationale Anti Doping Agentur Deutschland
Heussallee 38
53113 Bonn
E-Mail: info[at]nada.de 
Telefon: 0228 812 92-0
Kontaktformular

Verantwortliche Stelle zur Umsetzung der Barrierefreiheit ist die Stabsstelle Kommunikation und Marketing der NADA für folgende Webseiten und Anwendungen und steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung:

Weiterhin ist das Ressort Prävention der NADA für folgenden Websites und Anwendungen verantwortlich und steht als Ansprechpartner zur Verfügung:

Durchsetzungsverfahren

Für Streitigkeiten und nicht zufriedenstellenden Antworten im Rahmen der barrierefreien Umsetzung von Websites und mobilen Anwendungen der NADA ist durch die Beauftragte bzw. den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet.

Die Schlichtungsstelle ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805
Fax: +49 (0) 30 18 527-2901
E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de 

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 5. September 2020 erstellt und zuletzt überarbeitet am 27. Dezember 2023.