
Medizin
Sie sind Athletin oder Athlet, erkrankt und wissen nicht genau, welches Medikament Sie nun unbedenklich einnehmen dürfen oder ob Sie ggf. eine Medizinische Ausnahmegenehmigung benötigen? Oder Sie sind behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt einer Leistungssportlerin oder eines Leistungssportlers und haben eine Nachfrage zur richtigen Behandlung in Bezug auf die Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA)? Vielleicht werden Sie als Apothekerin oder als Apotheker von erkrankten Sportlerinnen und Sportlern aufgesucht und um kompetente Beratung im Krankheitsfall gebeten?
Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen hilfreiche Hinweise und Erläuterungen zu verbotenen Substanzen und Methoden, und erläutern, wann eine Medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig ist und wie der Beantragungsprozess aussieht.
Kontakt Medizin
Ansprechpartner
Dr. rer. nat. Anja Scheiff
Telefonische medizinische Anfragen
Mo - Fr 9:00-11:00 Uhr
Mo - Do 14:30-16:00 Uhr
+49 (0) 228 812 92 - 132 Telefonnummer medizin[at]nada.de Emailadresse
Anti-Doping-Schulung für Ärztinnen und Ärzte
Das Ressort Medizin der NADA bietet am 4. Februar 2026 von 17:00-19:30 Uhr eine digitale Anti-Doping-Schulung für Ärztinnen und Ärzte an. Inhalte der Schulung werden unter anderem die aktuelle Verbotsliste mit den Änderungen 2026 und Medizinische Ausnahmegenehmigungen sein.
Die Teilnahme an der Schulung wird als Nachweis zur Fortbildung von Verbandsärztinnen und -ärzten im Anti-Doping-Bericht der nationalen Sportfachverbände anerkannt. Sofern ein Verband keine eigenen Verbandsärztinnen und -ärzte beschäftigt, muss mindestens eine Person mit therapeutischen oder diagnostischen Aufgaben zur Gesundheitsförderung (z.B. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten) aus dem Verband regelmäßig geschult werden.
Die Veranstaltung wurde durch die Ärztekammer Nordrhein zertifiziert. Es können drei CME-Punkte erworben werden.
Um Anmeldung bis zum 28. Januar 2026 wird gebeten.





