
Aktuelle medizinische Hinweise und Warnungen
Sie leiden aktuell an Heuschnupfen oder Asthma bronchiale? Sie wollen Blutplasma spenden? Nehmen Sie Nahrungsergänzungsmittel? Sie fragen sich, ob eine Anwendung von CBD-Öl zu einer positiven Dopingprobe führen kann? Vielleicht planen Sie eine Reise nach China oder Mexiko?
Folgend geben wir Ihnen wichtige Hinweise und Antworten zu diesen Fragen.
Pollensaison
Allergie
Im Frühling sind auch Sportlerinnen und Sportler häufig von Allergien und Heuschnupfen betroffen. Zur dopingfreien Behandlung steht dafür eine Reihe von Medikamenten zur Verfügung.
Sog. Antihistaminika wie Azelastin, Cetirizin, Ketotifen oder Loratadin sind jederzeit erlaubt.
Sog. Glucocorticoide (Kortison) sind erlaubt, wenn sie auf der Haut, am Auge, in der Nase oder per Inhalation angewendet werden.
Asthma
Es gibt einige Asthmasprays, die in gewissen Mengen erlaubt sind und ohne Medizinische Ausnahmegenehmigung inhaliert werden dürfen.
Asthmasprays mit Kortison (z. B. Beclometason, Budesonid oder Fluticason) oder Cromoglicinsäure sind erlaubt und können direkt angewendet werden.
Asthmasprays mit Salbutamol, Salmeterol, Formoterol und Vilanterol sind erlaubt und können angewendet werden. Allerdings darf eine bestimmte zulässige Dosierung nicht überschritten werden:
- Salbutamol bis zu 600 µg über 8 Stunden und maximal 1600 µg über 24 Stunden
- Salmeterol bis zu 200 µg über 24 Stunden
- Formoterol bis zu 54 µg über 24 Stunden
- Vilanterol bis zu 25 μg über 24 Stunden
Somit dürfen z. B. von einem Asthmaspray mit Salbutamol, das die gängige Dosis von 100µg/Hub enthält, 6 Hübe innerhalb von 8 Stunden inhaliert werden. Nach 8 Stunden dürfen erneut 6 Hübe inhaliert werden und nach weiteren 8 Stunden noch einmal 4 Hübe (entspricht 1600µg Salbutamol über 24 Stunden).
Für die Anwendung von Salbutamol, Salmeterol, Formoterol oder Vilanterol ist keine Medizinische Ausnahmegenehmigung nötig, wenn die zulässige Dosierung beachtet wird.
Die Anwendung dieser vier Wirkstoffe in einer anderen Form (z. B. als Tablette oder per Spritze) ist jedoch verboten.
Die Anwendung von anderen Asthmasprays mit z. B. Fenoterol, Reproterol, Indacaterol, Olodaterol oder Terbutalin ist ebenfalls verboten.
Asthma-Medikamente im Sport
Das Wichtigste auf einen Blick:
Folgende Medikamente sind erlaubt und müssen der NADA nicht mitgeteilt werden:
- Asthmasprays mit Salbutamol, Salmeterol, Formoterol, Vilanterol bis zur zulässigen Dosierung
- Asthmasprays mit Kortison
- Kortisonhaltige Cremes, Augentropfen, Nasensprays
Folgende Medikamente sind verboten, zum weiteren Vorgehen bei der NADA informieren:
- Asthmasprays mit Fenoterol, Reproterol, Indacaterol, Olodaterol, Terbutalin
- Asthmasprays mit Salbutamol, Salmeterol, Formoterol, Vilanterol oberhalb der zulässigen Dosierung
- Tabletten/Saft oder Spritzen mit Salbutamol, Salmeterol, Formoterol, Vilanterol
- Kortison z.B. als Tabletten/Saft, Zäpfchen oder Spritze bei der Anwendung im Wettkampf