Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hat auf der einschlägigen Grundlage des Welt Anti-Doping Codes (WADC21), des Nationalen Anti-Doping Codes (NADC21) sowie der Anti-Doping-Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV-ADC) ein sportrechtliches Ergebnismanagementverfahren gegen den Sprinter und internationalen Athleten Owen Ansah wegen eines möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen (Verweigerung einer Dopingkontrolle, Art. 2.3) eingeleitet.
Der Athlet ist derzeit nicht vorläufig suspendiert. Für den dem Athleten vorgeworfenen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen sieht das Anti-Doping-Regelwerk keine zwingend zu verhängende vorläufige Suspendierung vor.