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Fall Ansah: Athlet beantragt Verfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht

28.08.2026

Der Athlet Owen Ansah hat den Sanktionsbescheid der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) nicht akzeptiert und das Verfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht beantragt. Die NADA wird nun die Schiedsklage vorbereiten und beim Deutschen Sportschiedsgericht einreichen.  

Das Verfahren wird prozessual nach den Vorgaben der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung durchgeführt und ist grundsätzlich nicht-öffentlich. Zu weiteren Verfahrensdetails, insbesondere zum zeitlichen Verlauf, kann die NADA keine Aussagen treffen. Die Verfahrensgestaltung obliegt dem Schiedsgericht. Der NADA ist es aber wichtig, dass das Verfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht zügig und effektiv durchgeführt wird.