Die High-Diving-Athletin Anna Bader (“Athletin”) wurde nach einer Dopingkontrolle außerhalb eines Wettkampfs (Trainingskontrolle) am 13. Juni 2024 positiv auf Ostarine getestet und ist seit dem 27. September 2024 vorläufig suspendiert. Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA), die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) und die Athletin haben eine Streitbeilegungsvereinbarung geschlossen, wonach die Athletin wegen eines Verstoßes gegen Artikel 2.1 der einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen (Vorhandensein einer Verbotenen Substanz) mit einer Sperre von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Datum der Dopingkontrolle sanktioniert wird.
Die Parteien sind sich einig, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorsätzlich begangen wurde. Die Athletin ist daher ab dem 13. Juni 2026 wieder zur Teilnahme an Wettkämpfen berechtigt.