
Im Rahmen der turnusmäßigen Anpassung der Internationalen Standards und nach den Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) die in Deutschland gültigen Standards entsprechend aktualisiert. Alle Änderungen finden Sie als Redline-Version auf der Website der NADA (www.nada.de/recht/nadc).
Unter anderem ergeben sich Neuerungen im Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen für Nicht-Testpool-Athleten*innen. Athleten*innen, die keinem Testpool der NADA und keiner TUE-pflichtigen Liga angehören und verbotene Substanzen oder Methoden im Rahmen einer medizinischen Therapie anwenden, müssen nun nach einer Dopingkontrolle und nach Aufforderung durch die NADA eine rückwirkende Medizinische Ausnahmegenehmigung (retroactive Therapeutic Use Exemption) beantragen. Alle Informationen zur Änderung im Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen finden Sie unter www.nada.de/recht/nadc.
Weitere Änderungen betreffen den Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen. Ab 2023 wird die Möglichkeit von Remote-Testverfahren im Falle von pandemiebedingten Lockdown-Situationen vorgesehen. Zudem werden die Modifikationen für die Durchführung von Dopingkontrollen bei Minderjährigen an die internationalen WADA-Vorgaben angepasst. Weitere Informationen finden Sie im Fact-Sheet „Dopingkontrollen bei minderjährigen Athleten*innen“.
Sämtliche Modifikationen der Standards ab 2023 finden Sie in den Redline-Versionen auf der Website der NADA.