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Nationaler Anti-Doping Code 2027 

Mit dem Inkrafttreten des Welt Anti-Doping Codes 2027 (WADC2027) zum 1. Januar 2027 tritt auch der Nationale Anti-Doping Code 2027 (NADC27) in Kraft. Als das wichtigste, sportartübergreifende Anti-Doping-Regelwerk für den deutschen Sport setzt er die internationalen Vorgaben der WADA auf nationaler Ebene um. Der NADC27 schafft verbindliche Standards für alle Beteiligten und trägt dazu bei, Fairness, Chancengleichheit und die Integrität des Sports zu schützen.

Das neue Regelwerk bringt einige Änderungen mit sich, die Verbände, Athletinnen und Athleten sowie deren Umfeld kennen sollten. Diese stellen wir Ihnen hier vor:


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kommunikation@nada.de Emailadresse

Der Nationale Anti-Doping Code 2027 auf einen Blick

Ein besonderer Fokus des überarbeiteten Regelwerks liegt auf der Achtung von Menschenrechten und auf der Stärkung der Rechte von Athletinnen und Athleten. Im revidierten Regelwerk werden besonders die Fairness und Chancengleichheit betont. Auch die Verringerung möglicher Interessenkonflikte durch die Stärkung der operativen Unabhängigkeit der Nationalen Anti-Doping-Organisationen erhält einen höheren Stellenwert im Regelwerk. Der Schutz von minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern und schutzwürdigen Personen wird zudem erweitert.  

Für wen gilt der NADC27?

Der NADC27 gilt für Athletinnen und Athleten sowie für Athletenbetreuungspersonal, darunter beispielsweise Trainerinnen und Trainer, medizinisches Personal und weitere am Sport beteiligte Personen. Darüber hinaus ist er für Sportverbände, Vereine und andere Organisationen verbindlich, die den NADC anerkannt haben.

Nationaler Anti-Doping Code

NADC27 (Stand: 16.10.2026, bereinigt, ohne Markups PDF)

  • 1 MB

NADC27 (Stand: 23.09.2026, redline)

  • 2 MB

2027 World Anti-Doping Code

Hinweis zum Umfang des NADC27

Der NADC27 weist mit 251 Seiten einen deutlich größeren Umfang auf als der NADC21. Dies ist jedoch nicht auf eine Verdopplung der Regelungsinhalte zurückzuführen. Der erhöhte Seitenumfang ergibt sich ausschließlich aus redaktionellen Anpassungen, insbesondere einer größeren Schriftgröße sowie einer lesefreundlicheren und barriereärmeren Gestaltung des Dokuments. Die inhaltlichen Änderungen sind daher nicht am Seitenumfang abzulesen.

Stärkung der Operational Independence

Eine zentrale Neuerung des NADC27 ist die Stärkung der sogenannten Operational Independence von Nationalen Anti-Doping-Organisationen (NADOs) und damit die Stärkung der NADOs bei ihrer täglichen Anti-Doping-Arbeit.  

Auf nationaler Ebene bedeutet dies, dass alle Sportfachverbände das Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren auf die NADA übertragen müssen, was mittlerweile alle Sportfachverbände umgesetzt haben oder sich derzeit noch im Prozess zur Übertragung bis 2027 befinden.

Testpool-Reform ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 tritt der neue Welt Anti-Doping Code 2027 in Kraft. Dieser bringt auch Änderungen bei den Testpools der NADA mit sich. Ab 2027 werden die Testpoolgestaltung, die Einteilung der Athletinnen und Athleten in einen Testpool, die Testpoolbenachrichtigung sowie die Länge der Testpoolzugehörigkeit angepasst.

Wesentliche Änderungen:

  • Neustrukturierung der Testpools
  • Kadermeldung anstatt Testpoolmeldung
  • Auflösung des „Jährlichkeitsprinzips“

Aufnahme in den Testpool

In die Testpools der NADA werden grundsätzlich 

  • Athletinnen und Athleten aufgenommen, die Teil von Nationalmannschaften bei sportlichen Großveranstaltungen sind (z. B. Olympische Spiele, Paralympische Spiele, Weltmeisterschaften oder andere Sportgroßveranstaltungen) oder Teil von Nationalmannschaften in Sportarten sind, die eine hohe nationale Bedeutung haben oder unabhängig trainieren, aber an Sportgroßveranstaltungen teilnehmen.
  • Ebenfalls werden Athletinnen und Athleten berücksichtigt, die öffentliche Gelder/Förderung erhalten. Auch wenn nationale Athletinnen und Athleten im Ausland wohnen und trainieren, können sie für einen Testpool der NADA berücksichtigt werden.
  • Athletinnen und Athleten, die eine andere Staatsangehörigkeit als die Deutsche haben, aber zum Beispiel in einer deutschen Liga spielen, können für den Testpool und Dopingkontrollen der NADA berücksichtigt werden.
  • Nationale Athletinnen und Athleten, die eine Sperre oder eine vorläufige Suspendierung verbüßen, können in einem Testpool aufgenommen werden.
  • Nationale Athletinnen und Athleten, die vor ihrem Rücktritt vom Sport oder der Beendigung ihrer Wettkampfkarriere auf internationaler oder nationaler Ebene in einem Testpool mit Meldepflichten registriert waren und nun wieder an Wettkämpfen auf nationaler oder internationaler Ebene teilnehmen, müssen mindestens 6 Monate vor der ersten Wettkampfteilnahme in einem Testpool der NADA aufgenommen werden.

Kriterien für die Testpool-Zuordnung

Die Zuordnung der Testpools orientiert sich am …

  • Risk Assessment der NADA;
  • Status als internationale oder nationale Athletin bzw. internationaler oder nationaler Athlet;
  • dem Kaderstatus;
  • der Teamzugehörigkeit;
  • dem Leistungsniveau;
  • den Vorgaben des Technischen Dokuments für sportspezifische Analysen (TDSSA);
  • an Hinweisen aus Intelligence & Investigation
  • sowie weiteren Vorgaben des Regelwerks.

Registered Testing Pool

Der Registered Testing Pool bleibt der höchstrangige Testpool der NADA. Diesem Testpool gehören vorrangig für Deutschland auf höchstem Niveau startende Spitzenathletinnen und -athleten aus Sportarten/Disziplinen an, die im Rahmen der Risikobewertung durch die NADA mit einem hohen bis mittel hohen Dopingrisiko bewertet wurden. Auch Athletinnen und Athleten, die für große internationale Wettkämpfe nominiert sind, werden in diesen Testpool aufgenommen. Sollten Hinweise aus dem Intelligence & Investigation-Bereich vorliegen oder ein Meldepflicht- und Kontrollversäumnis festgestellt werden, können auch diese Athletinnen und Athleten dem Registered Testing Pool angehören.

Athletinnen und Athleten des Registered Testing Pools müssen ihre Aufenthaltsorte in ADAMS sowie eine 60-minütiges Testzeitfensters täglich angeben.

National Testing Pool

Dem National Testing Pool gehören vorrangig für Deutschland startende Athletinnen und Athleten an, die auf internationaler oder nationaler Ebene antreten und nicht Teil des RTP sind. Ebenfalls werden für Deutschland startende Athletinnen und Athleten aus Sportarten/Disziplinen berücksichtigt, die die NADA im Rahmen der Risikobewertung mit einem mittleren bis geringen Dopingrisiko bewertet hat. 

Athletinnen und Athleten des National Testing Pools müssen ihren Meldepflichten in ADAMS nachkommen. 

Basic Pool

Dem neuen Basic Pool gehören insbesondere diejenigen Athletinnen und Athleten an, welche die Kriterien des Registered Testing Pool und National Testing Pool nicht erfüllen. Dies sind vorrangig Nachwuchsathletinnen und Nachwuchsathleten und Athletinnen und Athleten aus Sportarten/Disziplinen mit niedrigem Risiko. Dieser Pool dient vorrangig präventiven Aspekten und beinhaltet die verpflichtende Absolvierung eines E-Learning-Kurses der NADA. Der E-Learning-Kurs muss während der Dauer der Testpoolzugehörigkeit mindestens einmal jährlich erfolgreich absolviert werden.

Die Abgabe von Whereabouts ist auf dieser Ebene nicht vorgesehen. Es können jedoch jederzeit Dopingkontrollen auf Grundlage anderer vorliegender Informationen (z. B. Trainingslager, Kadermaßnahmen) durchgeführt werden. 

Den bisherigen Allgemeinen Testpool (ATP) wird es ab 2027 nicht mehr geben. Auch die Einreichung eines Athletenmeldeformulars entfällt. 

Teamsportarten

Für Athletinnen und Athleten, die einem Teamsport nachgehen, gibt es zwei gesonderte Testpools. Die Zuteilung zu den Testpools erfolgt individuell je nach Sportart. Es wird zwischen dem Team Testpool International und den Team Testpool National unterschieden. 

Teams, welche einem der beiden Testpools zugeordnet sind, müssen der NADA Team-Whereabouts zur Verfügung stellen. Diese beinhalten u.a. Trainingseinheiten, Trainingslager und auch Wettkämpfe.

Nationalspielerinnen und Nationalspieler aus Teamsportarten können wie bisher ebenfalls dem Registered Testing Pool und National Testing Pool zugeordnet werden. Für sie gelten die Meldepflichten des jeweiligen individuellen Testpools entsprechend.

Änderungen beim Umgang mit Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUEs)

Mit dem Inkrafttreten des NADC27 am 1. Januar ändern sich auch wichtige Regelungen im Umgang mit Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (TUE).  

Relevant sind die neuen Vorgaben zum einen für Athletinnen und Athleten, die eine TUE rückwirkend nach einer Dopingkontrolle beantragen müssen. Das betrifft Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool der NADA angehören, sowie Athletinnen und Athleten des Basic Pool der NADA. Diese Athletinnen und Athleten sollten ab nächstem Jahr unmittelbar und eigeninitiativ nach einer Dopingkontrolle eine TUE bei der NADA beantragen, wenn sie verbotene Substanzen oder Methoden anwenden oder kürzlich angewendet haben. Zudem muss die Anwendung jeglicher Medikamente stets auf dem Dopingkontrollformular angegeben werden. Wird diese TUE-Beantragung nach einer Dopingkontrolle versäumt, kann es bei der Anwendung verbotener nicht-spezifischer Substanzen oder Methoden im Rahmen des Ergebnismanagements zu einer vorläufigen Suspendierung kommen. 

Wer an Wettkämpfen mit Dopingkontrollen teilnimmt und verbotene Substanzen oder Methoden aus medizinischen Gründen anwendet, sollte damit rechnen, dass eine TUE-Beantragung notwendig werden kann. Die aktuelle Krankenakte zur betreffenden Erkrankung sollte deshalb stets für eine TUE-Antragstellung durch die Athletinnen und Athleten bereitgehalten werden. 

Athletinnen und Athleten der anderen Testpools der NADA beantragen, eine TUE grundsätzlich vor der Anwendung verbotener Substanzen und Methoden. Die Beantragung einer rückwirkenden TUE, nachdem die verbotene Substanz oder Methode bereits angewendet wurde, ist für diese Athletinnen und Athleten nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. medizinische Notfallsituation) zulässig.  

Wird eine notwendige TUE ab dem Jahr 2027 von Athletinnen und Athleten des Registered Testing Pools, des National Testing Pools und der Team Testpools nicht rechtzeitig beantragt und wird die Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode anschließend bei einer Dopingkontrolle festgestellt, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Sperre von zwei Monaten führen.

Die Dopingrelevanz von Medikamenten und Therapien sollte frühzeitig geprüft werden. Hierfür stehen unter anderem NADAmed zur Wirkstoffprüfung sowie der TUE-Navigator zur Verfügung. So kann rechtzeitig festgestellt werden, ob eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt werden muss. Medizinische Unterlagen sollten stets aktuell und vollständig vorliegen.

Muster Anti-Doping Code

Muster Anti-Doping Code 2027 (Stand: 08.10.2026, PDF)

  • 1 MB

Muster Anti-Doping Code 2027 (Stand: 08.10.2026, Word)

  • 860 KB

Hinweise zur Implementierung des Nationalen Anti-Doping Codes 2027 auf Grundlage des Muster Anti-Doping Codes 2027 (PDF)

  • 78 KB

Verfahrensordnung Nationale Disziplinarinstanz Anti-Doping (Stand: 13.10.2026, PDF)

  • 324 KB

Procedural Rules Nationale Disziplinarinstanz Anti-Doping (Stand: 16.10.2026, PDF)

  • 293 KB

Veranstaltungen

Mediathek

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Welt Anti-Doping Code 2027 - Web-Seminar zu Testpools und Meldepflichten ab 2027 vom 7. September 2026
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Welt Anti-Doping Code 2027 - Web-Seminar zu Testpools und Meldepflichten ab 2027 vom 9. Juli 2026
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Welt Anti-Doping Code 2027 - Web-Seminar zu Testpools und Meldepflichten ab 2027 vom 7. Juli 2026