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Warnung vor Methylhexanamin

15.11.2010

Es gibt reichlich Dopingfallen für Spitzensportler. Eine schlummert in so genannten Schlankmachern sowie Nahrungsergänzungsmitteln in Form der Substanz Methylhexanamin (engl. methylhexaneamine). Vor dem Hintergrund von drei positiven Proben auf diese Stimulanz bei den Commonwealth Games warnte der Kölner Dopingforscher Dr. Hans Geyer Ende Oktober in München die DOSB-Athletenvertreter eindrücklich vor den Gefahren von Schlankmachern. Tags darauf wurde publik, dass neun australische Sportler positiv auf Methylhexanamin getestet worden waren. Inzwischen findet sich auf der Website der australischen Anti-Doping-Behörde ASADA eine plakative Meldung, die vor der Einnahme der Substanz warnt.

Methylhexanamin gehört zur Gruppe der Stimulanzien (siehe Verbotsliste S6) und ist im Wettkampf verboten. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Substanz auch unter verschiedenen anderen Namen zu finden ist:  

- Dimethylamylamin;
- Dimethylpentylamin;
- Geranamin;
- Forthan;
- Floradren;
- 4-Methyl-2-hexanamin;
- 4-Methyl-2-hexylamin
- 2-Amino-4-Mehtylhexan.

Diese Synonyme sind nicht alle namentlich auf der WADA-Verbostliste aufgeführt.

Auch in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) lässt sich Methylhexanamin finden. Auf Grund zahlreicher Meldungen über kontaminierte NEM warnt die NADA grundsätzlich vor der Einnahme derartiger Präparate. Verschiedene NEM können dem Dopingverbot unterliegenden Steroidhormone bzw. deren Vorläufersubstanzen enthalten, ohne dass diese aus den Herstellerangaben ersichtlich sind. Nach Untersuchung des Instituts für Biochemie, Deutsche Sporthochschule Köln, wiesen von 634 NEM 94 (14,8%) positive Befunde für verbotenen anabole-androgene Steroide (sog. Prohormone) auf, die nicht auf der Packung deklariert waren.