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Verfahrenskostenhilfe beim Deutschen Sportschiedsgericht startet ab 1. April 2016

23.02.2016

Athleten oder Athletenbetreuer können ab dem 1. April 2016 im Rahmen eines Verfahrens in Anti-Doping-Angelegenheiten vor dem Deutschen Sportschiedsgericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Betroffene erhalten die Möglichkeit auf Übernahme der Prozesskosten wie Gerichtskosten, Anwaltskosten und sonstige Auslagen. Die Beantragung erfolgt unkompliziert über einen Antrag bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in Köln. Für die Gewährung der Verfahrenskostenhilfe steht ein vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) drittmittelfinanzierter Fonds zur Verfügung. Der Fonds wird von der DIS verwaltet.

Zum 1. April 2016 wird zudem die überarbeitete Fassung der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung (DIS-SportSchO) in Kraft treten. Die DIS-SportSchO bildet die prozessuale Grundlage von sportschiedsgerichtlichen Streitigkeiten und Anti-Doping-Verfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht. Neu sind vor allem die stärkeren Mitwirkungsmöglichkeiten der Athleten bei der Gestaltung der Schiedsrichterliste in Anti-Doping-Streitigkeiten sowie bei der Auswahl der Schiedsrichter. Mündliche Schiedsverhandlungen werden in Zukunft öffentlich durchgeführt, wenn der betroffene Athlet oder der betroffene Athletenbetreuer dies verlangt. Zudem werden die Transparenz und die Übersichtlichkeit der einschlägigen Bestimmungen für schiedsgerichtliche Verfahren erhöht. Schiedssprüche in Anti-Doping-Verfahren werden in Zukunft grundsätzlich veröffentlicht. Die NADA nutzt dazu die neue NADAjus-Datenbank (<link de recht ergebnismanagement-disziplinarverfahren nadajus-datenbank>www.nada.de/de/recht/ergebnismanagement-disziplinarverfahren/nadajus-datenbank/). Verfahren mit Beteiligung von Minderjährigen stellen aufgrund des Minderjährigenschutzes eine Ausnahme bei der Veröffentlichung dar.

Das Deutsche Sportschiedsgericht ist seit 2008 für schiedsgerichtliche Anti-Doping-Streitigkeiten zuständig. 55 Sportfachverbände und die NADA nutzen das Deutsche Sportschiedsgericht. Mehr Informationen zum Deutschen Sportschiedsgericht finden Sie unter <link http: www.dis-sportschiedsgericht.de>www.dis-sportschiedsgericht.de