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Regelwerk: Aktualisierter Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren tritt zum 1. September 2021 in Kraft

25.08.2021

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat die durch die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) vorgenommenen Änderungen im International Standard for Results Management im Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren (SfED) übernommen. Die Version 1.2 des SfED tritt zum 1. September 2021 in Kraft.

In der überarbeiteten Fassung des International Standard for Results Management, die Anfang Juni 2021 veröffentlicht wurde, nahm die WADA vereinzelte Ergänzungen vor, um eine aktuelle Übereinstimmung mit anderen WADA-Dokumenten, wie den Technischen Dokumenten und Standards, zu gewährleisten. In erster Linie handelte es sich dabei um Anpassungen in Bezug auf das Ergebnismanagement im Biologischen Athletenpass (Athlete Biological Passport, ABP).

Der SfED regelt die einheitlichen Voraussetzungen und Leitlinien zur inhaltlichen Durchführung von Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren im Anwendungsbereich des Nationalen Anti-Doping Codes (NADC21). Der Standard umfasst zudem das Ergebnismanagement für den Biologischen Athletenpass und Regelungen zu den Meldepflichten und Meldepflicht- und Kontrollversäumnissen. Anhang B des Standards für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren ersetzt den Standard für Meldepflichten der NADA.

Der aktualisierte Standard in seiner bereinigten sowie Redline-Version, um die Änderungen nachzuvollziehen, steht im Download-Bereich zur Verfügung.