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Nicht nur Ärzte dürfen Blut abnehmen

01.07.2010

Der neue Standard für Dopingkontrollen beinhaltet eine wesentliche Änderung. Ab sofort dürfen nicht nur Ärzte, sondern auch staatlich anerkannte Heilpraktiker den Sportlerinnen und Sportlern Blut abnehmen.

Die neue Praxis trägt der rechtlichen Gleichstellung von Ärzten und staatlich anerkannten Heilpraktikern im Rahmen von Blutabnahmen Rechnung. Vereinfacht wird damit die Organisation vieler Kontrollen und es wird mehr Fachpersonal verfügbar, um die Strategie vermehrter Blutkontrollen zum Aufbau einer Profildatenbank effizient umsetzen zu können.

Der Standard für Dopingkontrollen ist hier online verfügbar.
Alle weiteren Standards:

Standard für Datenschutz
Standard für Meldepflichten
Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen