Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2025 eine neue Sportschiedsgerichtsordnung (DIS-SportSchO) veröffentlicht. In dieser neuen DIS-SportSchO hat sich unter anderem die Nummerierung der Artikel geändert. Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hat deshalb die Muster-Schiedsvereinbarungen, die den Sportfachverbänden zum Download zur Verfügung gestellt werden, entsprechend überarbeitet. Die Überarbeitung betrifft die Verweisung auf Artikel 60 der DIS-SportSchO (Rechtsmittel zum CAS).
Die bisher unterzeichneten Schiedsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit. Es ist nicht erforderlich, alle bereits bestehenden Schiedsvereinbarungen neu abzuschließen. Auch die alten Schiedsvereinbarungen garantieren weiterhin den Rechtsweg zum Deutschen Sportschiedsgericht. Die NADA empfiehlt den Sportfachverbänden, die bestehenden Schiedsvereinbarungen bei der routinemäßigen Erneuerung zu ersetzen. Für neue Schiedsvereinbarungen sind die ab jetzt neu verfügbaren Muster-Schiedsvereinbarungen zu verwenden. Diese sind wie bisher vom Sportfachverband sowie den jeweiligen Athletinnen und Athleten händisch zu unterzeichnen.
Hier finden Sie die Muster-Schiedsvereinbarungen:
Hier gelangen Sie zur neuen Sportschiedsgerichtsordnung: https://www.dis-sportschiedsgericht.de/werkzeuge-und-ressourcen/sportschiedsordnung