
Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) war als Teil einer Delegation der Monitoring Group des Europarates zur Evaluierung der Umsetzung der Anti-Doping-Konvention des Europarats in Österreich. Das Team bestand aus Anti-Doping-Expertinnen und -Experten aus Deutschland, vertreten durch Dr. Eva Bunthoff (Vorstandsmitglied der NADA), Italien, Großbritannien, Aserbaidschan, Litauen und einem Vertreter des Council of Europe. Neben Gesprächen mit den Verantwortlichen von NADA Austria und einem Besuch des WADA-akkreditierten Labors in Seibersdorf standen Treffen mit verschiedenen österreichischen Ministerien im Fokus des Programms: Föderale Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Finanzen, Betrugsbekämpfung, Steuern und Zölle, Bundesministerium für Justiz, Verteidigungsministerium und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Die Anti-Doping-Konvention des Europarats trat 1990 in Kraft und ist inzwischen von 52 Vertragsparteien, EU-Mitgliedstaaten sowie weitere Observer-Staaten außerhalb der EU, ratifiziert worden. Ziel der Konvention ist es, die Anti-Doping-Gesetze zu harmonisieren und verbindliche Regeln festzulegen. Die Anti-Doping-Konvention ist das maßgebliche völkerrechtliche Rechtsdokument der Anti-Doping-Arbeit. Sie setzt gemeinsame verbindliche Standards und Vorgaben, die die Vertragsparteien verpflichten, bestimmte gesetzliche, finanzielle, technische, präventive und andere Maßnahmen zu ergreifen. Unterzeichnerstaaten sollen unter anderem den Erwerb und die Verwendung von verbotenen Substanzen erschweren. Die Verantwortung für die Überwachung der in der Konvention festgelegten Verpflichtungen liegt bei der Monitoring Group des Europarats.