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NADA-Code mit neuen Meldepflichten ab 1. Januar 2009

09.11.2008

Wer unterliegt der Ein-Stunden-Regelung? Wer muss sich wie abmelden?

Bonn, 10. November 2008 – Der NADA-Code 2009 wirft lange Schatten voraus. Die wichtigsten Veränderungen treffen die Top-Athleten/innen, auf die ab 2009 neue und strengere Meldepflichten zukommen, die im „Standard für Meldepflichten“ geregelt sind.  Die NADA ist sich bewusst, dass den Top-Athleten/innen durch diese Meldepflichten viel abverlangt wird, sie ist aber verpflichtet, das internationale Regelwerk der WADA umzusetzen.

„Es ist immer ein Abwägen zwischen der Einschränkung der Handlungsfreiheit der Athleten und des Gutes, das durch die Einschränkung geschützt wird“, sagt Anja Berninger, die Leiterin des NADA-Justitiariats. „Das schützenswerte Gut in diesem Fall ist der Sport. Und es ist die Gesundheit des Athleten, der sich durch Doping auch in Lebensgefahr begeben kann.“

Um ein optimales Kontrollsystem zu gewährleisten, bedarf es unangekündigter Kontrollen. Um aber unangekündigte Kontrollen durchführen zu können, muss der Athlet vom Kontrolleur aufgefunden werden. Die strengen Meldepflichten sind also Voraussetzung, um ein effektives Kontrollsystem organisieren zu können.

Die wichtigsten Änderungen im eigentlichen NADA-Code betreffen die Schlagwörter Einzelfallgerechtigkeit,  Harmonisierung und Integration weiterer Themenbereiche. Sie finden hier Informationen über die Änderungen der Meldepflichten, im NADA-Code sowie der Verbotsliste 2009 und im „Standard für TUEs - Medizinische Ausnahmegenehmigungen“. Weitere Informationen zum Thema NADA-Code 2009 finden Sie unter den Rubriken Athleten, Recht und Medizin.