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Infusionen als verbotene Methode

22.06.2010

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Erlaubt sind lediglich Injektionen mit einer einfachen Spritze, wenn die injizierte Substanz nicht verboten ist und das Volumen 50 ml nicht übersteigt. Ansonsten gilt: Intravenöse Infusionen, auch von erlaubten Substanzen, fallen unter die verbotenen Methoden der WADA. Es sei denn, sie werden legitim im Zuge von Krankenhauseinweisungen oder klinischen Untersuchungen verabreicht.

Die folgenden medizinischen Anwendungen intravenöser Infusionen sind nicht genehmigungspflichtig und dürfen durchgeführt werden:

1. Notbehandlungen einschließlich Wiederbelebung (mit Einweisung ins Krankenhaus);

2. Blutersatz infolge eines Blutverlustes (mit Einweisung ins Krankenhaus);

3. Chirurgische Verfahren im Rahmen einer Operation;

4. Infusionen im Rahmen von klinischen Untersuchungen.

Andere Anwendungen von Infusionen dürfen nur nach erteilter medizinischer Ausnahmegenehmigung (TUE) durchgeführt werden.

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