Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) macht darauf aufmerksam, dass zur Behandlung einzelner Krankheitsbilder Cremes und Hautsprays eingesetzt werden, die anabol-androgene Steroide, insbesondere die Wirkstoffe Testosteron oder Clostebol, enthalten. Die Anwendung dieser Medikamente fällt unter das Anti-Doping-Regelwerk und bedarf einer Medizinischen Ausnahmengenehmigung (TUE).
Athletinnen und Athleten sind gehalten, auch bei Produkten, die auf der Haut angewendet werden, zwingend die Inhaltsstoffe auf Dopingrelevanz zu überprüfen. In den meisten Ländern enthalten Cremes und Hautsprays mit anabol-androgenen Steroiden einen Doping-Warnhinweis in der Packungsbeilage des Medikamentes.
Manche Medikamente im Ausland haben den gleichen Namen wie deutsche Medikamente, jedoch sind die Wirkstoffe teilweise unterschiedlich. In einigen Ländern (z. B. Frankreich und Italien) sind Medikamente mit Dopingrelevanz ausdrücklich gekennzeichnet. Die Anti-Doping-Organisationen anderer Länder (z. B. Kanada/UK/USA/Schweiz/Japan/Australien/Neuseeland (GlobalDRO), Österreich, Frankreich, Schweden, Irland, Singapur) bieten – ähnlich der deutschen Medikamenten-Datenbank NADAmed – Abfrage- und Informationsmöglichkeiten auf ihren Webseiten an.