Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hat das sportrechtliche Ergebnismanagementverfahren gegen den Leichtathleten Owen Ansah abgeschlossen. Die Ermittlungen der NADA ergaben, dass der Athlet gegen die Anti-Doping-Bestimmungen des Anti-Doping-Codes des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV-ADC) verstoßen hat und aus Sicht der NADA ein Verstoß gegen Artikel 2.3 des Nationalen Anti-Doping Codes (NADC)/DLV-ADC (Weigerung oder Unterlassen, sich einer Probenahme zu unterziehen) vorliegt.
Der Sanktionsbescheid der NADA beinhaltet nach den Vorgaben von Artikel 10.3.1 NADC/DLV-ADC einen Sanktionsvorschlag für eine Sperre von vier Jahren. Sofern dieser Sanktionsvorschlag akzeptiert wird, reduziert sich die Dauer der Sperre gem. Artikel 10.8.1 NADC-DLV-ADC automatisch auf drei Jahre. Die Sperre beginnt erst mit dem Tag der entsprechenden finalen Entscheidung der NADA oder eines Disziplinarorgans oder mit dem Tag, an welchem die vorgeschlagene Sperre akzeptiert wurde.
Zudem sieht der Sanktionsbescheid der NADA vor, dass alle Wettkampfergebnisse des Athleten, die in dem Zeitraum vom 09.07.2026 (Begehung des Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen) bis zum Beginn einer Vorläufigen Suspendierung oder einer Sperre erzielt wurden, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen, gem. Artikel 10.10 NADC/DLV-ADC annulliert werden.
Eine Vorläufige Suspendierung des Athleten durch die NADA liegt nicht vor.
Auf der Grundlage des NADC und des anwendbaren Anti-Doping-Regelwerks des jeweiligen Sportfachverbandes schlägt die NADA nach Abschluss des von ihr geführten sportrechtlichen Ergebnismanagementverfahrens die Sanktionen für festgestellte Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen vor. Im sogenannten Sanktionsbescheid fasst die NADA alle relevanten Umstände sowie die daraus folgenden Konsequenzen für die Athletin oder den Athleten zusammen. Die Athletin oder der Athlet hat dann innerhalb einer durch den NADC vorgegebenen 20-Tage-Frist die Möglichkeit, die Feststellungen der NADA zu akzeptieren oder die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beim Deutschen Sportschiedsgericht (DIS) zu verlangen. Akzeptiert der Athlet das Ergebnis der NADA erlässt die NADA eine Sanktionsentscheidung entsprechend der im Sanktionsbescheid vorgesehenen Sperre und weiteren Konsequenzen.