Zum Inhalt springen

Eishockey legt Dopingkontrollsystem komplett in die Hände der NADA

23.04.2009

Trainings- und Wettkampfkontrollen sowie Ergebnismanagement bei neutraler Instanz

Köln, den 23. April 2009 - Das deutsche Eishockey hat die Zuständigkeit für Trainings- und Wettkampfkontrollen im Profi- und Spitzensportbereich sowie das komplette Ergebnismanagement in die unabhängigen Hände der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) gelegt. Am Donnerstag unterzeichneten die Deutsche Eishockey Liga Betriebs GmbH (DEL – 1. Bundesliga), die Eishockeyspielbetriebsgesellschaft (ESBG – 2. Bundesliga und Oberliga), der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) und die NADA eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Anti-Doping-Kampf in Deutschland. „Das ist ein elementarer Schritt, den die NADA sehr begrüßt“, sagt der NADA-Vorstandsvorsitzende Armin Baumert, „Eishockey ist die erste Sportart, die das Kontrollsystem komplett in neutrale Hände abgegeben hat.“

Bisher war die NADA ausschließlich für die Trainingskontrollen der Kaderathleten des DEB zuständig. Die Verantwortung für die Wettkampfkontrollen und für das Ergebnismanagement lag beim Verband bzw. bei der DEL. Vom 1. Mai 2009 an wird die NADA neben den Trainingskontrollen für Verband und den Profibereich auch die Wettkampfkontrollen im Eishockey übernehmen. Zu den Trainingskontrollen im DEB kommen nun noch 230 Trainings- und Wettkampfkontrollen der DEL und der ESBG dazu. Darüberhinaus ist die NADA künftig auch für das Ergebnismanagement verantwortlich. Zum ersten Mal in Deutschland liegt somit das Dopingkontrollsystem im Spitzen- und Profibereich einer Sportart komplett bei einer vom Sport unabhängigen Institution. Hierzu meint DEL-Geschäftsführer Gernot Tripcke: „Wir haben, als erste Profiliga überhaupt, eine den spezifischen Anforderungen einer privatrechtlich organisierten Liga angepasste Anti-Doping-Ordnung in enger Anlehnung an den NADA-Code eingeführt. Zur Dokumentation der Glaubwürdigkeit unserer Bemühungen im Anti-Doping-Kampf war es uns auch sehr wichtig, die gesamte Durchführung, freiwillig und auf unsere Kosten, an die professionellen und neutralen Einrichtungen der NADA und des Deutschen Sportschiedsgerichts zu übertragen.“ Auch DEB-Präsident Uwe Harnos zeigte sich erfreut, dass „die Vereinbarungen, die im vergangenen Mai zwischen DEB und NADA getroffen wurden, in die Tat umgesetzt sind und dass alle Beteiligten im Spitzeneishockey an einem Strang ziehen.“

In der Praxis heißt das, dass die NADA im Falle eines Verdachtsmoments oder eines von der Norm abweichenden Analyseergebnisses neben der Erstüberprüfung auch das Ermittlungsverfahren durchführt und die betroffenen Spielerinnen und Spieler anhört. Den ausermittelten Sachverhalt gibt die NADA dem vom Deutschen Sportschiedsgericht bestellten Anti-Doping-Richter zur Entscheidung. Rechtsmittelinstanz ist das Deutsche Sportschiedsgericht.