
Das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport („Anti-Doping-Gesetz“) feiert sein zehnjähriges Bestehen. Das Gesetz verfolgt den Zweck den Einsatz von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport zu verhindern, die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen und die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben zu sichern.
„Das Anti-Doping-Gesetz hat in den vergangenen zehn Jahren entscheidend dazu beigetragen, den Schutz sauberer Athletinnen und Athleten zu stärken. Besonders die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ermittlungsstellen ist dabei ein zentraler Erfolgsfaktor“, sagte Dr. Lars Mortsiefer, Vorstandsvorsitzender der NADA.
Seit seinem Inkrafttreten trägt das Gesetz zur Integrität des sportlichen Wettbewerbs bei, indem es sowohl den Besitz als auch die Anwendung und den Handel mit verbotenen Substanzen unter Strafe stellt. Es ermöglicht, dopende Sportlerinnen und Sportler sowie kriminelle Strukturen im Hintergrund gezielt strafrechtlich zu verfolgen. Der Datenaustausch zwischen der NADA, den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist durch das Gesetz erstmals gesetzlich geregelt worden und unterstützt die Anti-Doping-Arbeit zielgerichtet.
Der Bundesrat billigte am 27. November 2015 das vom Bundestag beschlossene Anti-Doping-Gesetz Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat das Gesetz am 18. Dezember 2015 in Kraft.
Nach einer Evaluation im Jahr 2021 wurde unter anderem eine „Kronzeugenreglung“ in das Gesetz mit aufgenommen.