
Dopingkontrollen sind ein wichtiger Bestandteil des Anti-Doping-Systems und dienen dem Schutz sauberer Sportlerinnen und Sportler. Damit eine Kontrolle fair, transparent und regelkonform abläuft, sollten Athletinnen und Athleten ihre Rechte und Pflichten kennen.
Mit dem Welt Anti-Doping Code 2027, der am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, werden die Rechte von Athletinnen und Athleten weiter gestärkt. Gleichzeitig bleiben die Mitwirkungspflichten bestehen, die für einen sauberen Sport unerlässlich sind.
Pflichten: Das müssen Athletinnen und Athleten beachten
1. Die Dopingkontrolle durchführen
Nach der Aufforderung durch das Dopingkontrollpersonal sind Athletinnen und Athleten verpflichtet, die Dopingkontrolle zu absolvieren. Eine Verweigerung oder das Unterlassen einer Kontrolle kann einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen darstellen und eine Sperre von vier Jahren nach sich ziehen.
2. Sich ausweisen
Zu Beginn der Kontrolle müssen Athletinnen und Athleten ihre Identität nachweisen. Dafür ist ein geeignetes Ausweisdokument, beispielsweise ein Personalausweis oder Reisepass, vorzulegen.
3. Während der Kontrolle unter Beobachtung bleiben
Ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über eine Dopingkontrolle bis zum Abschluss des Kontrollverfahrens müssen Athletinnen und Athleten unter Aufsicht des Kontrollpersonals bleiben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Probe nicht manipuliert werden kann.
4. Angaben zu Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln sowie zu medizinischen Ausnahmegenehmigungen machen
Auf dem Dopingkontrollformular müssen Athletinnen und Athleten Angaben zu den in den vergangenen sieben Tagen eingenommenen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln machen. Wenn eine medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Excemption, TUE) für eine Verbotene Substanz vorliegt, muss diese ebenfalls angegeben werden. Diese Angaben helfen dabei, die Analyseergebnisse einzuordnen. Insbesondere die Angabe einer TUE hilft der NADA dabei, einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen von vornherein auszuschließen.
5. Bei der Probenabgabe mitwirken
Athletinnen und Athleten müssen alle erforderlichen Schritte der Probenahme unterstützen. Dazu gehören unter anderem die Auswahl eines Probenahmesets, die Kontrolle der Versiegelung und die Bestätigung der Angaben auf dem Kontrollformular.
6. Weitere Vorgaben einhalten
Je nach Testpoolzugehörigkeit sind die entsprechenden Meldepflichten einzuhalten. Außerdem müssen Athletinnen und Athen bei einem Karriereende die NADA und den Verband schriftlich über ihren Rücktritt informieren. Hierzu ist das dafür vorgesehene Rücktrittsformular zu verwenden.
Rechte: Darauf können sich Athletinnen und Athleten verlassen
1. Recht auf Information
Athletinnen und Athleten haben das Recht, über den Ablauf der Dopingkontrolle sowie ihre Rechte und Pflichten informiert zu werden. Bei Fragen oder Unklarheiten können sie Erklärungen von der Kontrollperson verlangen.
2. Recht auf eine Vertrauensperson
Athletinnen und Athleten dürfen eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitnehmen. Diese kann unterstützen, Fragen beantworten und den Ablauf der Kontrolle begleiten. Bei minderjährigen Athletinnen und Athleten muss die Vertrauensperson volljährig sein.
3. Recht auf eine Kontrollperson gleichen Geschlechts
Bei Urinproben können Athletinnen und Athleten verlangen, dass die Sichtkontrolle durch eine Kontrollperson gleichen Geschlechts durchgeführt wird.
4. Recht auf Kontrolle der Kontrollperson
Athletinnen und Athleten haben das Recht, sich den Kontrollausweis der Dopingkontrollperson zeigen zu lassen. So kann überprüft werden, ob die Person autorisiert ist, die Kontrolle durchzuführen.
5. Recht auf Wahrung der Privatsphäre
Die Dopingkontrolle muss unter Wahrung der notwendigen Diskretion durchgeführt werden. Die Kontrollstation darf nur von autorisierten Personen betreten werden und die Privatsphäre der Athletinnen und Athleten ist zu schützen.
6. Recht auf Dokumentation von Besonderheiten
Wenn Athletinnen und Athleten Bedenken hinsichtlich des Ablaufs oder der Durchführung der Kontrolle haben, können sie diese auf dem Dopingkontrollformular dokumentieren lassen.
7. Recht auf Fortführung einer Tätigkeit bei unangekündigter Kontrolle
Bei einer unangekündigten Kontrolle darf eine bereits begonnene Tätigkeit, beispielsweise ein Training, grundsätzlich für einen angemessenen Zeitraum fortgesetzt werden. Anschließend muss die Kontrolle durchgeführt werden.
8. Weitere Verfahrensrechte
Sollte eine Analyse der A-Probe einen auffälligen Befund ergeben, bestehen weitere Rechte, beispielsweise die Beantragung der Analyse der B-Probe. Auch im weiteren Verfahren haben Athletinnen und Athleten Anspruch auf rechtliches Gehör.
Schutz für Minderjährige und besondere Rechte für Para Athletinnen und Athleten
Auch minderjährige Athletinnen und Athleten können kontrolliert werden. Bei ihnen gelten besondere Schutzmaßnahmen. Dazu gehört unter anderem das Recht auf eine volljährige Vertrauensperson während der Kontrolle. Die besonderen Bedürfnisse und der Schutz der Privatsphäre stehen dabei im Mittelpunkt: https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/was-ist-doping/kontrollverlauf.
Auch Para Athletinnen und Athleten haben das Recht auf spezielle Anpassungen für die Durchführung der Dopingkontrollen, die auf die ihre Bedürfnisse abgestimmt sind: https://www.nada.de/service/blog/blog-detail/wie-werden-para-athletinnen-und-athleten-kontrolliert
Was ist neu im Welt Anti-Doping Code 2027?
Der Welt Anti-Doping Code 2027 baut den Schutz von Athletinnen und Athleten weiter aus. Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung der Rechte von Athletinnen und Athleten sowie auf einem fairen und verhältnismäßigen Verfahren.
Zu den Neuerungen gehören unter anderem:
- eine stärkere Berücksichtigung der Rechte von Athletinnen und Athleten im gesamten Anti-Doping-System,
- ein weiter ausgebauter Schutz von Minderjährigen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen,
- ein noch stärkerer Fokus auf Fairness und Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung der Anti-Doping-Regeln sowie
- eine klarere Verantwortung des Betreuungspersonals für die Einhaltung der Anti-Doping-Bestimmungen.
Gut vorbereitet in die Dopingkontrolle
Eine Dopingkontrolle ist für viele Athletinnen und Athleten zunächst eine ungewohnte Situation. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann der Kontrolle sicherer begegnen und aktiv zu einem fairen und transparenten Ablauf beitragen. Bei Weitergehenden Fragen und Anmerkungen zu dem Thema kann die NADA jeder Zeit per Mail kontaktiert werden: dks(at)nada.de