
Mit dem Schlagwort Peptide werden im Leistungs- und Breitensport zunehmend vermeintliche Wundermittel für Muskelaufbau, Regeneration oder Fettabbau beworben. In sozialen Medien und Online-Shops finden sich zahlreiche Angebote, häufig mit Aussagen wie „legal“, „natürlich“ oder „nur für Forschungszwecke“.
Von derartigen Angeboten sollten nicht nur Athletinnen und Athleten Abstand halten: Die Produkte bergen erhebliche gesundheitliche Risiken, zudem sind bestimmte Peptide und peptidähnliche Substanzen nach der Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) jederzeit verboten.
Was sind Peptide?
Peptide sind kurze Ketten aus Aminosäuren, den Bausteinen von Proteinen. Sie kommen natürlicherweise im menschlichen Körper vor und übernehmen dort wichtige Aufgaben als Hormone oder Botenstoffe. Sie steuern unter anderem:
- Wachstum und Zellteilung,
- Blutbildung,
- Stoffwechselprozesse,
- Wundheilung,
- Regeneration von Gewebe sowie
- die Kommunikation zwischen verschiedenen Organen.
Einige Peptide werden in der Medizin therapeutisch eingesetzt, z.B. Insulin, Semaglutid (Ozempic®) oder bestimmte Antibiotika. Andere werden ausschließlich für Forschungszwecke hergestellt oder illegal als leistungssteigernde Substanzen vermarktet. Da Peptide sehr schnell im Magen unwirksam gemacht werden, müssen sie meistens subkutan (unter die Haut) oder intravenös gespritzt werden.
Warum sind bestimmte Peptide im Sport verboten?
Einige Peptid-Wirkstoffe greifen direkt in körpereigene Regulationsmechanismen ein. Sie können beispielsweise:
- die Bildung roter Blutkörperchen anregen,
- die Ausschüttung von Wachstumshormonen stimulieren,
- Muskelaufbau und Regeneration beeinflussen oder
- Heilungsprozesse beschleunigen.
Gerade diese Wirkungen machen bestimmte Peptide aus Anti-Doping-Sicht problematisch.
Die Verbotsliste führt einige Peptide namentlich in den Klassen S0 – Nicht zugelassene Substanzen und S2 – Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika auf. Diese Substanzen sind jederzeit verboten, also sowohl im Wettkampf als auch außerhalb des Wettkampfs.
Medizinisch angewandte, verbotene Peptide sind beispielsweise:
- Choriongonadotropin (hCG)
- Erythropoetin (EPO),
- GnRH-Agonisten (z.B. Buserelin, Leuprorelin)
- Insulin
- Wachstumshormon (GH, hGH) und dessen Analoga
Weitere verbotene Peptide sind z.B.
- BPC-157
- Ibutamoren (MK-677)
- Insulinähnlicher Wachstumsfaktor 1 (IGF-1, Mecasermin)
- TB-500
Zudem können auch nicht namentlich genannte Peptide verboten sein, wenn sie die Kriterien der Verbotsliste erfüllen.
Sind alle Peptide verboten?
Nein, denn viele Peptide erfüllen im Körper normale physiologische Funktionen oder werden medizinisch eingesetzt, ohne unter die Kriterien der Verbotsliste zu fallen.
Entscheidend ist daher nicht der Begriff „Peptid“, sondern die konkrete Substanz und ihre Wirkung. Athletinnen und Athleten sollten deshalb niemals allein aufgrund einer harmlos klingenden Produktbeschreibung davon ausgehen, dass ein Präparat erlaubt ist.
Peptide in Kosmetikprodukten – besteht ein Dopingrisiko?
Peptide werden auch in zahlreichen Kosmetikprodukten eingesetzt, beispielsweise in Anti-Aging-Cremes, Seren oder Hautpflegeprodukten. Dort werden sie häufig mit Wirkungen wie einer verbesserten Hautstruktur, Feuchtigkeitsversorgung oder Unterstützung der Hautregeneration beworben.
Eine Anwendung von handelsüblichen Kosmetikprodukten mit Peptiden stellt kein typisches Dopingrisiko dar. Trotzdem gilt: Athletinnen und Athleten sollten bei Produkten mit unklarer Herkunft vorsichtig sein. Insbesondere Produkte, über dubiose Internetseiten vertrieben werden oder mit hormonähnlichen Wirkungen werben, können ein Risiko darstellen.
Entscheidend ist immer die konkrete Zusammensetzung des Produkts. Die folgenden Beispiele für peptidische Inhaltsstoffe sind nicht verboten[1]:
- Hexapeptide-38
- Hexapeptide-5
- Nonapeptide-1
- Octapeptide-45
- Oligopeptide
- Palmitoyl Hexapeptide-12
- Palmitoyl pentapeptide‑4 / ‑3
- Palmitoyl tetrapeptide‑7
- Palmitoyl Tripeptide-1
- Palmitoyl tripeptide‑38
- Pentapeptide‑18
- Pentapeptide-48
- royalactin
- Tridecapeptide-1
- Tripeptide‑1 (GHK, non‑palmitoylated
Injizierbare Peptide sind nicht nur für Sportler*innen gefährlich
Insbesondere in sozialen Netzwerken bewerben Influencer aus der Fitness- oder Biohacking-Szene die Wirkungen von intramuskulär oder subkutan injizierten Peptiden. Die hierfür genutzten Produkte sind nicht als Medikament zugelassen. Stattdessen werden Sie in den einschlägigen Shops als Chemikalie deklariert, um vermeintliche rechtliche Grauzonen auszunutzen. Auf den Verpackungen finden sich häufig Hinweise wie „zu Forschungs- und Laborzwecken“, „for research use only“ oder „research grade“.
Die NADA rät dringend vor der Anwendung derartiger Produkte ab. Neben einem möglichen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen oder das Arzneimittelgesetz bestehen zudem nicht kalkulierbare gesundheitliche Risiken.
Diese Angaben sind nicht als Qualitäts- oder Sicherheitsgarantie zu verstehen. Sie bedeuten nicht, dass eine Anwendung am Menschen sicher oder zulässig ist. Herkunft und Hersteller der Produkte sind oft nicht bekannt. Zudem ist unklar, welche Substanzen tatsächlich enthalten sind, ob die Dosierung stimmt, ob Verunreinigungen vorliegen oder bei der Produktion in irgendeiner Form Qualitätsstandards eingehalten wurden[2].
Nicht selten enthalten solche Präparate andere Wirkstoffe als angegeben oder enthalten verbotene Substanzen, die auf der Verpackung nicht deklariert sind.
Strict Liability gilt auch für Peptide
Im Anti-Doping-Recht gilt der Grundsatz der Strict Liability. Das bedeutet, dass Athletinnen und Athleten die Verantwortung für alle Substanzen tragen, die sich in ihrem Körper befinden, unabhängig davon, ob diese bewusst oder unbewusst aufgenommen wurden.
Die Unkenntnis der geltenden Bestimmungen oder die unbewusste Aufnahme verbotener Substanzen über ein falsch gekennzeichnetes Produkt schützt daher nicht vor einem Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen.
[1] U.S. Anti-Doping Agency. Blog Education, Spirit of Sport Peptides and Growth Factors in Cosmetics: Are They Banned? Zugriff am 21.08.2026 unter https://www.usada.org/spirit-of-sport/peptides-growth-hormones-cosmetics/
[2] Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen. (27.05.2026). Peptide - Illegale Präparate aus dem Internet mit unkalkulierbarem Gesundheitsrisiko. Zugriff unter: www.basg.gv.at/marktbeobachtung/amtliche-nachrichten/detail/peptide-illegale-praeparate-aus-dem-internet-mit-unkalkulierbarem-gesundheitsrisiko