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NADA-Faktencheck zum FAZ-Artikel

22.11.2018

Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hat den Artikel „Niemand will einen Doping-Fall“ aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22. November 2018 zur Kenntnis genommen und nimmt mit dem nachfolgenden Faktencheck Stellung zu den Aussagen:

X Kostenerstattungen wurden immer weiter reduziert.

Fakt ist: Das Kontrollpersonal ist nicht bei der NADA angestellt. Für die vertragliche Ausgestaltung mit ihrem Kontrollpersonal ist das jeweilige Kontrollunternehmen verantwortlich. Die Vergabe der Aufträge an die Kontrollunternehmen erfolgt im Rahmen eines transparenten Verfahrens nach europäischem Vergaberecht.

X Für die NADA zählt nur Quantität, nicht Qualität.

Fakt ist: Die NADA kontrolliert Athleten/innen nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern hat ein intelligentes Kontrollsystem entwickelt. Im Bereich der Trainingskontrollen basiert die Verteilung des Gesamtvolumens an Kontrollen auf einzelne Sportler/innen auf dem Grundgedanken sich auf die Sportarten zu konzentrieren, die ein hohes Dopingrisiko aufweisen und sich auf die Sportler/innen zu konzentrieren, die auf höchstem Leistungsniveau konkurrieren. Mehr zum Kontrollsystem https://www.nada.de/doping-kontroll-system/

X Athleten wurden für Kontrollen nicht angetroffen, hatten damit Missed Tests, sind aber nicht gesperrt worden.

Fakt ist: Jeder nicht erfolgreiche Kontrollversuch wird von der NADA verfolgt. Aber ein nicht erfolgreicher Kontrollversuch führt nicht automatisch zu einer Sperre. Die jeweiligen Meldepflichten der Athleten/innen (RTP und NTP gegenüber dem ATP) sind ebenso zu berücksichtigen, wie die konkrete Einzelfallbetrachtung. Informationen zu diesen Verfahren finden sich auf der NADA-Webseite unter https://www.nada.de/recht/ergebnismanagement-disziplinarverfahren/ergebnismanagement/

X Die NADA kontrolliert nach einem Muster, das von den Athleten durchschaut wird.

Fakt ist: Das Kontrollsystem der NADA beruht auf seiner Unberechenbarkeit: Kontrollen können zu jeder Zeit und an jedem Ort durchgeführt werden. Wenn ein Verdacht vorliegt, können Kontrollen auch vor 6 Uhr und nach 23 Uhr angesetzt werden.

X Die Kontrollplaner der NADA haben nur die Meisterschaften und Trainingslager im Kopf.

Fakt ist: Die Kontrollplanung wird bei der NADA durch ausgewiesene Experten durchgeführt, darunter befinden sich auch Sport- und Trainingswissenschaftler. Jede Kontrolle wird bei der NADA individuell geplant, dabei werden natürlich auch Teilnahmen an sportlichen Großveranstaltungen, ungewöhnliche Leistungssprünge, Daten aus dem Biologischen Athletenpass, die Vorgaben des Technical Document of Sport Specified Analysis (TDSSA) und weitere Aspekte berücksichtig.

X Die WADA erhält die Analyseergebnisse nicht.

Fakt ist: Bei Kontrollen der NADA berichtet das mit der Analyse betraute WADA-akkreditierte Labor das Ergebnis unmittelbar an die NADA. Zusätzlich werden dabei über ADAMS ebenso die WADA sowie der zuständige internationale Verband über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt.

X Es werden nur Standardanalysen durchgeführt.

Fakt ist: Die NADA führt eine Vielzahl von Zusatzanalysen gemäß dem WADA Technical Document of Sport Specified Analysis (TDSSA) durch. Das Kontrollpersonal entscheidet auch nicht über Art und Umfang der Zusatzanalysen. Dies entscheidet ausschließlich die NADA. Die NADA beauftragt die Zusatzanalysen für jede einzelne Probe unmittelbar bei den Laboren. Daher kann die Kontrollperson selbst keine Zusatzanalysen auf dem Dopingkontrollformular ankreuzen. Die Kontrollperson weiß nicht, welche Zusatzanalysen die NADA beauftragt. Den NADA-Jahresberichten können die Zusatzanalysen gemäß TDSSA entnommen werden: https://www.nada.de/service-infos/jahresberichte/

 

Weitere Fragen und Antworten zu dem Thema:

 

Wie ist die Bezahlung von Kontrolleur/innen geregelt?

Die NADA beauftragt für die Durchführung ihrer Kontrollen derzeit vier externe Dienstleistungsunternehmen – darunter auch die Firma International Doping Test and Management (IDTM). Für die vertragliche Ausgestaltung mit ihrem Kontrollpersonal ist das entsprechende Unternehmen verantwortlich. Die Vergütung kann je nach Unternehmen unterschiedlich gehandhabt werden, obliegt aber dem jeweiligen Unternehmen. Die Kontrolleure/innen sind nicht Angestellte der NADA, sondern der Kontrollunternehmen. Die NADA hat allerdings einen Kriterienkatalog, der zwingend erfüllt sein muss, damit das Kontrollpersonal im Auftrag der NADA tätig werden kann.

Wieso haben gerade diese Dienstleister den Zuschlag der NADA erhalten?

Die Vergabe der Kontrolldurchführung seitens der NADA erfolgt transparent über ein europäisches Ausschreibungsverfahren. Die Angebotserstellung für die Kosten der Kontrolldurchführung erfolgt seitens der Unternehmen.  

Wer legt die Anzahl von Kontrollbegleitern, sogenannten Chaperons, fest?

Grundsätzlich stellen die von der NADA für die Kontrollen beauftragten Unternehmen die Chaperons. Die NADA macht Vorgaben, wie viele Chaperons zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Kontrollunternehmen sind vertraglich dazu verpflichtet, die geforderte Anzahl zu stellen. Sollten Vertragsverletzungen zu erkennen sein, wird die NADA diese prüfen lassen.

Wie sieht die Kontrollplanung der NADA aus?

Grundsätzlich ist es so, dass die NADA die Athleten/innen nicht nach dem Gießkannenprinzip kontrolliert, sondern ein intelligentes Kontrollsystem entwickelt hat. Grundlage bildet der sogenannte Test Distribution Plan.

Auf Grundlage des jeweiligen Kaderstatus und der Risikobewertung der Sportart werden die Athleten/innen entsprechend in verschiedene Testpools eingeteilt

Je nach Testpooleinteilung orientiert sich auch die Häufigkeit der Kontrollen. Somit werden in risikoreichen Sportarten, wie zum Beispiel dem Radsport, Gewichtheben, Schwimmen oder der Leichtathletik, mehr Kontrollen durchgeführt. Aber auch in sog. Randsportarten wird kontrolliert. Das Kontrollsystem bleibt dabei unberechenbar.

Weitergehende Informationen zum Doping-Kontroll-System der NADA unter http://www.nada.de/doping-kontroll-system/#.V6xWOK1mWFk.

Wer ist bei der NADA für die Planung der Kontrollen verantwortlich?

Die Kontrollplanung wird bei der NADA durch ausgewiesene Experten durchgeführt, darunter befinden sich hoch qualifizierte Sport- und Trainingswissenschaftler sowie Naturwissenschaftler zur Planung und Bewertung des Biologischen Athletenpasses (ABP).

Wer erhält die Ergebnisse einer Analyse?

Bei Kontrollen der NADA berichtet das mit der Analyse betraute WADA-akkreditierte Labor das Ergebnis unmittelbar an die NADA. Zeitgleich werden die Ergebnisse in ADAMS dokumentiert und sind von der WADA abrufbar.

Das Kontrollpersonal erhält keine Kenntnis über das Analyseergebnis.

Wer weiß über die Beauftragung von Zusatzanalysen Bescheid?

Die NADA informiert das Kontrollpersonal nicht über die Zusatzanalysen. Diese beauftragt die NADA für jede einzelne Probe unmittelbar bei den Laboren. Daher kann die Kontrollperson selbst keine Zusatzanalysen auf dem Dopingkontrollformular ankreuzen. Den NADA-Jahresberichten kann die Anzahl der Zusatzanalysen gemäß WADA-TDSSA entnommen werden: https://www.nada.de/service-infos/jahresberichte/

Wie sehen die Meldepflichten der Athleten/innen aus? Kann es sein, dass Athleten/innen keine Stunde hinterlegen, für die sie für Kontrollen zur Verfügung stehen müssen?

Athleten/innen des Registered Testing Pool (RTP) und des Nationalen Testpools (NTP) hinterlegen ihre Aufenthaltsinformationen in ADAMS. Diese beinhalten die Orts- und Zeitangaben von Übernachtungen, Wettkämpfen, Trainingseinheiten, Urlauben sowie von regelmäßigen Tätigkeiten wie Schule oder Arbeit und müssen stets auf dem neuesten Stand sein. Darüber hinaus müssen RTP-Athleten/innen für jeden Tag ein einstündiges Testzeitfenster zwischen 6 und 23 Uhr angeben, in dem sie für eine Dopingkontrolle zur Verfügung stehen.

Athleten/innen des Allgemeinen Testpools (ATP) haben keine Verpflichtung, ihre Aufenthaltsinformationen in ADAMS zu hinterlegen.

Werden sogenannte ‚Missed Tests‘ verfolgt?

Ja. Jeder nicht erfolgreiche Kontrollversuch wird von der NADA verfolgt. Im Jahr 2017 hat die NADA 594 Anhörungen durchgeführt und 342 Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse festgestellt.

Kontrollen können nur zwischen 6 und 23 Uhr durchgeführt werden?

Das ist nicht korrekt. Die NADA kann jederzeit kontrollieren, wenn ein entsprechender Verdacht vorliegt.