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Chlorphenesin-haltige Sonnencreme: Neue Forschungsergebnisse schützen Athletinnen und Athleten vor unberechtigten Dopingvorwürfen

19.01.2022

Durch die Ergebnisse eines aktuellen Forschungsprojekts des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln, des Anti-Doping-Labors in Japan und des Anti-Doping-Labors in Los Angeles können Athletinnen und Athleten, die chlorphenesin-haltige Sonnencremes nutzen, nun vor unberechtigten Dopingvorwürfen geschützt werden. Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) und die U.S. Anti-Doping Agentur (USADA) hatten das Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Analytik auf diesem Gebiet finanziert.

Der vor allem in Sonnencremes vorkommende Wirkstoffzusatz „Chlorphenesin“ führt, wie das im Wettkampf verbotene Stimulanz Meclofenoxat, im menschlichen Körper zum Abbauprodukt 4-Chlorophenoxy Acetic Acid (4-CPA). 4-CPA ist nach den Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) der diagnostische Marker im Urin für die Einnahme des verbotenen Meclofenoxat. Die Forschungsergebnisse ermöglichen nun, bei Befunden für 4-CPA aufgrund des Musters anderer Abbauprodukte zwischen der nicht verbotenen Verwendung von Chlorphenesin und der verbotenen Einnahme von Meclofenoxat zu unterscheiden. 

„Forschung ist in der Weiter- und Fortentwicklung analytischer Fragestellungen unerlässlich. Es dient dem Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler, weshalb die NADA jährlich verschiedene Projekte unterstützt. Diese neuen Erkenntnisse tragen maßgeblich dazu bei, Analyseergebnisse im Sinne des sauberen Sports korrekt bewerten zu können“, sagte Dr. Andrea Gotzmann, Vorstandsvorsitzende der NADA. 

Die Veröffentlichung zum Forschungsprojekt können Sie unter folgendem Link einsehen: analyticalsciencejournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1002/rcm.9183