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Läuferin springt über Hürde

Trainingskontrollen

Trainingskontrollen sind Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen. Sie können jederzeit und an jedem Ort erfolgen – während des Trainings ebenso wie in der Freizeit. Die Kontrollen finden grundsätzlich unangemeldet statt. Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen betreffen alle Athletinnen und Athleten, die Mitglied eines Testpools der NADA sind.

Wenn eine Athletin oder ein Athlet von der Kontrolleurin oder vom Kontrolleur zur Kontrolle aufgefordert wird, haben sie oder er das Recht, ihre oder seine begonnene Tätigkeit (z.B. eine Trainingseinheit) zu beenden. Allerdings muss sie oder er gewährleisten, dass Blickfeld der Kontrolleurin oder des Kontrolleurs bzw. des Chaperons nicht zu verlassen bis die Kontrolle beendet ist.

Um diejenigen Athletinnen und Athleten im Training, zu Hause oder unterwegs zu kontrollieren, die national oder international Topleistungen erbringen oder auf sehr hohem Niveau ihrer Disziplin nachgehen, hat die NADA drei sogenannte Testpools etabliert, in die die entsprechenden Athletinnen und Athleten eingeteilt werden. In Abstimmung mit dem jeweiligen Spitzenverband und auf Grundlage der Risikobewertung der NADA wird festgelegt, welche Athletinnen und Athleten in welchen Testpool eingeordnet werden und somit Trainingskontrollen unterliegen. Bei der Zuordnung zu einem Testpool spielen vor allem der Kaderstatus und die Risikogruppe der jeweiligen Sportart eine Rolle. Die meisten Leistungssportlerinnen und -sportler beginnen ihre leistungssportliche Karriere im Allgemeinen Testpool (ATP). Über die Zugehörigkeit zu einem Testpool informiert die NADA die Athletin bzw. den Athleten persönlich.

Die gezielte Auswahl der Athletinnen und Athleten, die sich in einem Testpool der NADA befinden, für eine Trainingskontrolle erfolgt durch die NADA unter anderem unter Berücksichtigung zweier Prinzipien:

  • Konzentration auf Spitzenathletinnen und -athleten
  • Konzentration auf Athletinnen und Athleten, deren Sportart einer höheren Risikogruppe zugeordnet wird.

Unter Berücksichtigung physiologischer, empirischer und medialer Risikofaktoren werden alle Sportarten einer der drei Risikogruppen (A = hohes Dopingrisiko, B = mittleres Dopingrisiko, C = geringes Dopingrisiko) zugeordnet. Nähere Informationen zur Risikogruppeneinteilung finden Sie hier.

Ferner melden die nationalen Sportfachverbände einmal im Jahr ihre Kaderathletinnen und -athleten der NADA. Eine Übersicht der "Meldetermine für Spitzenverbände" finden Sie im Downloadbereich unter Formulare.

Testpools

Testpools

Um diejenigen Athletinnen und Athleten im Training, zu Hause oder unterwegs zu kontrollieren, die national oder international Topleistungen erbringen oder auf sehr hohem Niveau ihrer Disziplin nachgehen, hat die NADA vier Testpools etabliert, in die die entsprechenden Athletinnen und Athleten eingeteilt werden

Risikogruppen

Risikogruppen

Unter Berücksichtigung physiologischer, empirischer und medialer Risikofaktoren werden alle Sportarten einer von drei Risikogruppen zugeordnet. Nähere Informationen zur Risikogruppeneinteilung finden Sie hier.

Meldepflichten

Meldepflichten

Nachdem Athletinnen und Athleten von der NADA über ihre Testpoolzugehörigkeit benachrichtigt wurden, unterliegen sie in der Regel für die darauffolgenden zwölf Monate den Meldepflichten des jeweiligen Testpools. Erfahren Sie hier, wie diese aussehen.