Verwunderung über Aussagen des Bundesbeauftragten für Datenschutz
Bonn, 5. März 2009 - Der Vorstand der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) hat in seiner Sitzung am 5. März 2009 mit großer Verwunderung das Interview des Bundesbeauftragten für Datenschutz zur Kenntnis genommen. „Die Äußerungen sind inhaltlich unzutreffend“, sagte der Vorstandsvorsitzende Armin Baumert, „und zum jetzigen Zeitpunkt völlig unangebracht.“ Die endgültige Klärung der Rechtsfrage durch die Artikel-29-Datenschutzgruppe steht noch aus.
Richtig gestellt werden muss, dass es nicht nötig ist, dass der Athlet 14 Tage im Voraus immer genau weiß, wo er sich zu welcher Stunde aufhalten wird. Athleten müssen im Voraus lediglich den Rahmen des ihnen Bekannten, mit einer täglichen Adresse und den regelmäßigen Aktivitäten, angeben. Die Daten können und sollen jederzeit geändert und aktualisiert werden. Hierfür stehen den Athleten sämtliche Kommunikationswege wie etwa eine Aktualisierung per SMS zur Verfügung. Zugriff auf die Daten haben ausschließlich die Personen, die unmittelbar mit der Kontrollplanung beschäftigt sind, also die zuständigen Mitarbeiter der NADA und des für den Athleten zuständigen Internationalen Verbandes. Diese Personen unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht. „Der Vorschlag von Herrn Schaar, dass der Athlet den Kontrolleuren vor Ort seine Daten auf einer Chipkarte zeigt, verkennt den Sinn der im Voraus anzugebenden Aufenthaltsinformationen“, erklärte Armin Baumert. Denn die Daten werden nicht dazu verwendet, den Athleten zu überwachen, sondern dienen einer intelligenten Kontrollplanung und sind die Grundvoraussetzung für die Durchführung unangekündigter Dopingkontrollen.
„Wir greifen gerne jeden Vorschlag auf, der die Nutzerfreundlichkeit von ADAMS verbessert“, sagte Vorstandsmitglied Sebastian Thormann. Die NADA habe gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gegen die Einführung der Ein-Stunden-Regelung gekämpft, sei aber durch den neuen WADA-Code verpflichtet, sie umzusetzen. Von insgesamt 8.500 Testpoolathleten in Deutschland seien lediglich 1.720 Athleten verpflichtet, überhaupt Aufenthaltsangaben zu machen. Und nur insgesamt 530 Spitzenathleten der Sportarten der höchsten Risikogruppe sowie die in internationalen Testpools registrierten Athleten unterliegen der 1-Stunden-Regel. „Das macht deutlich“, betonte Thormann, „dass die NADA bei der Umsetzung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet hat.“
„Ob der Datenschutz im Meldesystem ADAMS ausreicht oder noch verbessert werden kann, wird derzeit kritisch diskutiert“, erklärte Vorstandsmitglied Prof. Dr. Martin Nolte. Auch die NADA befasse sich mit diesen Fragen. Die Artikel 29-Datenschutzgruppe der EU-Kommission wolle dazu Ende April, Anfang Mai einen Bericht vorlegen. „Ich rate dringend dazu, ihre Empfehlungen abzuwarten und sie dann gemeinsam mit allen Beteiligten sorgfältig auszuwerten.“
Um die Irritationen auszuräumen, hat die NADA dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ein Gespräch gemeinsam mit der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) angeboten.