Ergebnismanagement und Disziplinarverfahren
Das Justiziariat ist neben der Betreuung und Unterstützung der Verbände bei der Umsetzung des Anti-Doping-Regelwerks auch für die Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen wie z.B. Erstüberprüfung positiver Dopingkontrollen und Meldepflichtverstöße der Athletinnen und Athleten zuständig. Je nachdem, ob das Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren von dem betroffenen Sportfachverband auf die NADA übertragen wurde oder nicht, wird der mögliche Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ressorts Recht der NADA bearbeitet oder an den zuständigen Sportfachverband abgegeben. Eine Übersicht der Verbände, von denen die NADA die Verfahrensdurchführung übernommen hat, finden Sie hier.
Die NADA setzt sich dafür ein, dass insbesondere die Disziplinarverfahren von einer unabhängigen Institution durchgeführt werden. Daher ist es essenziell, dass die NADA nicht nur alle Dopingkontrollen, sondern auch alle Disziplinarverfahren der deutschen Sportfachverbände übernimmt. Dann würde das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS-Sportschiedsgericht) als unabhängiges Gericht das einzige deutsche "Disziplinarorgan" in Anti-Doping-Streitigkeiten sein. Nur so kann ein gerechtes und einheitliches Verfahren gewährleistet werden, das in eine harmonisierte Sportrechtsprechung mündet.
Über die Themen Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren sowie über die Sportgerichtsbarkeit in Deutschland informieren wir Sie auf den folgenden Seiten.
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Seit dem 1. Januar 2015 gilt der überarbeitete WADA-Code 2015. Zeitgleich wurde der NADA-Code 2015 in Deutschland verbindlich eingeführt. Über die Neuerungen und Modifikationen des Codes informieren wir in diesem Film.
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