Die Benachrichtigung über die Probenahme erfolgt in der Regel ohne Vorankündigung.
1. Kontrollen bei Wettkämpfen (Wettkampfkontrollen)
Bei einem Wettkampf werden Athletinnen und Athleten in der Regel persönlich durch eine Begleiterin oder einen Begleiter, den sogenannten "Chaperon", informiert, dass sie zur Dopingkontrolle müssen.
2. Kontrollen außerhalb der Wettkämpfe (Trainingskontrollen)
Bei einer Kontrolle außerhalb eines Wettkampfes wird die Athletin oder der Athlet in der Regel ohne Vorankündigung, z.B. bei zentralen Trainingsmaßnahmen der Verbände im In- und Ausland, während des Vereinstrainings oder auch zu Hause von der Kontrolleurin oder vom Kontrolleur aufgesucht und zur Kontrolle aufgefordert.