Der NADC und das Anti-Doping-Gesetz existieren unabhängig voneinander. Zwar bildet das Gesetz die Grundlage für den Informationsaustausch zwischen der NADA und den Strafverfolgungsbehörden, Verstöße werden jedoch nur auf der Basis des jeweiligen Regelwerkes geahndet. Potenzielle Verstöße gegen den NADC werden vor einem sportspezifischen Disziplinarorgan geführt, wie beispielsweise dem Deutschen Sportschiedsgericht (DIS), solche gegen das Anti-Doping-Gesetz vor einem staatlichen Gericht. Unterschiedliche Bewertungen der potenziellen Verstöße sind also möglich. Es kann durchaus passieren, dass im sportrechtlichen Verfahren ein Verstoß gegen den NADC festgestellt wird, im staatlichen Gerichtsverfahren jedoch ein Freispruch erfolgt. In staatlichen Verfahren liegt zudem die Beweislast immer auf Seiten der Ermittlungsbehörden. Eine Beweislastumkehr nach NADC (wie im Fall eines positiven Analyseergebnisses) ist nicht möglich. Grundsätzlich gilt, dass das Anti-Doping-Gesetz für die Athletinnen und Athleten sowie ihr Umfeld keine neuen Verbote bringt. Die darin aufgeführten Tatbestände sind bereits im NADC erfasst. Die neue Möglichkeit der strafrechtlichen Sanktionierung verschärft die negativen Konsequenzen für Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen.