Nein. ATP-Athletinnen und -Athleten sind nicht verpflichtet, Abwesenheiten bekannt zu geben.
Ausnahme: Bei einer langen Abwesenheit, z.B. wegen eines Auslandssemesters, reichen Sie bitte ein entsprechend für die Dauer des Auslandsaufenthalts vollständig ausgefülltes Athleten-Meldeformular für den ATP ein.