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Neue Meldepflichten

19.07.2007

NADA informiert Athleten

Bonn, 19. Juli 2007 - Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat die Aktivensprecher der Spitzenverbände auf Anregung des Beirats der Aktiven im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) am 14. Juli in Bonn noch einmal über die Missed Test Policy informiert. Die meisten Fragen hatten die Sportler zu den Meldepflichten, die den Athleten einiges abverlangen und teilweise auch zu Unsicherheiten geführt hatten. Dabei wurde klar, dass es der beste Schutz für die Athleten ist, wenn die NADA so gut wie möglich über seine Aufenthaltsorte und -zeiten informiert ist. Dann kann am besten vermieden werden, dass der Athlet für die unangemeldeten Kontrollen nicht aufgefunden wird. Trotz der sehr kurzfristigen Einladung der NADA kamen 25 Teilnehmer aus 15 Verbänden zur vier Stunden dauernden Informationsveranstaltung. Die NADA wird noch eine weitere Veranstaltung anbieten, ehe die vierteljährlichen „Whereabouts“ zum 30. September zum ersten Mal abgegeben werden müssen.

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

  • Athleten des Nationalen Testpools (NTP) müssen sich bei der NADA abmelden, wenn sie mehr als 24 Stunden ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort verlassen.
  • Athleten des Allgemeinen Testpools (ATP) müssen sich bei der NADA abmelden, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort mehr als 72 Stunden verlassen.
  • Die Athleten müssten von ihren Verbänden zum 1. Juli 2007 informiert worden sein, ob sie dem NTP angehören. Sie erkennen aber auch im Xtra-NET der NADA, ob sie zum NTP gehören (Testpool „ja“). Auf das internationale Abmeldesystem ADAMS werden zunächst nur die Athleten des NTP umgestellt.
  • Die Athleten des NTP müssen zudem vierteljährlich jeweils zum Quartalsende für das nächste Quartal Übersichten abgeben, die so genannten Whereabouts, in denen sie ihre feststehenden Termine und Aufenthaltsorte drei Monate im Voraus nach bestem Wissen und Gewissen angeben müssen. Diese Informationen sind wichtig, um unangemeldete Trainingskontrollen besser planen zu können. Je mehr die NADA über die Aufenthaltsorte der Athleten weiß, desto leichter werden die Athleten aufgefunden, um unangemeldete Kontrollen vorzunehmen. Nur unangemeldete Trainingskontrollen helfen den sauberen Athleten, sich vor generellen Verdächtigungen zu schützen.
  • Auch die Rahmentrainingspläne, die alle Athleten des NTP und des ATP abgeben müssen, helfen der NADA, die Athleten für die Kontrollen aufzufinden.
  • Jeder Athlet ist für seine Abmeldung selbst verantwortlich, selbst wenn er Dritte beauftragt, Abmeldungen für ihn vorzunehmen.
  • Die Umstellung auf das internationale System ADAMS soll noch bis Ende 2007 für die Athleten des NTP vollzogen sein. Bevor ADAMS in Betrieb genommen werden konnte, mussten die Fragen des Datenschutzes auf europäischer Ebene geklärt werden. Bis dahin nutzen die Athleten das System Xtra-NET der NADA. Eine Notfall-Abmeldemöglichkeit per SMS ist derzeit in technischer Bearbeitung. Auch dabei muss Datensicherheit genauso gewährleistet sein wie eine komplikationsfreie Übertragung ins jeweilige Abmeldesystem.
  • Innerhalb der geltenden Frist von 24 bzw. 72 Stunden kann sich der Athlet frei bewegen, ohne sich abzumelden. Aber natürlich ist es von Vorteil, wenn er vom Kontrolleur gefunden wird, da nur so „No Shows“ vermieden werden können. Je weniger „No Shows“, desto besser für die Athleten, Verbände und die NADA.
  • Wenn ein Athlet nicht angetroffen wird, muss es sich noch nicht um einen Meldepflichtverstoß handeln. Der Kontrolleur soll zunächst alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Athleten zu finden, allerdings nicht zwingend beim Athleten anrufen, da dann die unangemeldete Kontrolle nicht mehr gewährleistet ist. Wenn der Kontrolleur den Athleten an keinem der gemeldeten Orte (gewöhnlicher Aufenthaltsort, Trainingsstätten, Uni u.s.w.) auffinden kann, meldet er dies der NADA. Die NADA prüft, ob ein möglicher Meldepflichtverstoß ausgeschlossen werden kann. Ist das nicht der Fall, ist sie verpflichtet, den Vorgang an den Verband zu melden (auch dann muss es noch kein Meldepflichtverstoß sein, sondern eine so genannte „No Show“ oder ein „möglicher Meldeverstoß“). Der Verband ist verpflichtet, den Athleten anzuhören und wird dann über eine mögliche Sanktionierung entscheiden.

NADA und Athletensprecher kamen überein, dass noch mehr Informationen zwischen NADA, Verbänden und Athleten fließen sollten. Je besser die Athleten über ihre Pflichten informiert sind, desto besser werden die Trainingskontrollen funktionieren und desto besser wird der saubere Athlet geschützt. Informieren sollen NADA, Verbände und Athletensprecher. Aus diesem Grund plant die NADA eine weitere Informationsveranstaltung für Aktivensprecher Ende August/Anfang September, also rechtzeitig bevor erstmals die Whereabout-Formulare abgegeben werden müssen.