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Nationaler Anti-Doping Code 2021 von der WADA anerkannt

26.08.2020

Am 21. August 2020 hat die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) die englische Fassung des Nationalen Anti-Doping Codes 2021 (NADC21) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) offiziell anerkannt. Die NADA setzt damit die Vorgaben des revidierten Welt Anti-Doping Codes 2021 (WADC2021) im nationalen Regelwerk vorschriftsmäßig um und wird deshalb seitens der WADA für "compliant" erklärt.

Inhaltlich ergeben sich eine Vielzahl von Neuerungen. Ein weiterer Dopingtatbestand wird eingeführt. Alle Handlungen, die darauf abzielen, eine Person einzuschüchtern, zu bedrohen und davon abzuhalten, Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen an zuständige Organisationen zu melden, sind als Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen sanktionierbar.

Zudem wird die Verbotsliste der WADA zukünftig eine Substanzklasse "Suchtmittel" (u.a. Betäubungs- und Rauschmittel) enthalten. Mit der neuen Kategorisierung "Freizeitsportler*in" sollen zuständige Anti-Doping-Organisation Athleten*innen "unterhalb" des Spitzensports berücksichtigen können. Der Begriff "Schutzwürdige Personen" wird eingeführt. Darunter fallen alle Athleten*innen unter 18 Jahren, mit Ausnahme der 16- und 17-jährigen Elitesportler*innen, und alle Behindertensportler*innen, die nach geltendem nationalen Recht nicht (voll) geschäftsfähig sind.

Zentrale Neuerung des NADC21 ist die Überarbeitung des Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahrens auf der Grundlage des neu eingeführten Standards für Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren. Basierend auf einer internationalen Harmonisierung der Verfahrensabläufe von Disziplinarverfahren werden auch die Prozessabläufe nationaler Sanktionsverfahren, zum Beispiel vor dem Deutschen Sportschiedsgericht, überarbeitet und angepasst.

Schließlich wird die Bedeutung der Präventionsarbeit hervorgehoben. Ein eigener Standard für Dopingprävention trägt maßgeblich zur weltweiten Verbesserung der Informations- und Aufklärungsarbeit bei. Ein wertebasierter Präventionsansatz wird Grundlage der zukünftigen Arbeit in diesem Bereich.

In der Compliance-Erklärung fordert die WADA dazu auf, dass alle nationalen Sportfachverbände und nationalen Stakeholder den NADC21 anerkennen und das Regelwerk der NADA entsprechend umsetzen. Zu diesem Zweck wird die NADA die deutsche Fassung des NADC21 für die nationalen Sportfachverbände im Herbst 2020 zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird die NADA einen Muster-Anti-Doping-Code als Umsetzungshilfe für den NADC21 erstellen lassen.

WADC2021 und NADC21 erhalten am 01.01.2021 Gültigkeit und lösen die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2015 ab.