
Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)
Bei bestimmten Krankheitsbildern können Athletinnen und Athleten für den Einsatz verbotener Substanzen und Methoden nach dem Welt Anti-Doping Code (WADC) eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen.
Das Verfahren ist für alle Athletinnen und Athleten weltweit im Internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (International Standard for Therapeutic Use Exemptions - ISTUE) geregelt.
Medizinische Ausnahmegenehmigung oder Attest?
Testpool-Athletinnen und -Athleten sowie Athletinnen und Athleten hoher Ligen bestimmter Teamsportarten benötigen für die Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode immer eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE), die bei der NADA oder beim jeweiligen internationalen Sportfachverband beantragt werden muss.
Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool und keiner TUE-pflichtigen Liga angehören, weisen bei nationalen Wettkämpfen in Deutschland eine Behandlung mit verbotenen Substanzen oder Methoden jeweils durch ein Attest der behandelnden Fachärztin bzw. des behandelnden Facharztes nach. Eine Kopie des fachärztlichen Attests muss bei einer Dopingkontrolle vorgelegt werden. Bei der Anwendung nicht-spezifischer Substanzen und Methoden muss nach einer Dopingkontrolle zusätzlich rückwirkend eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die NADA behält sich vor, Atteste jederzeit zu überprüfen und ggf. weitere medizinische Unterlagen einzufordern.

National oder international?
In der Regel bearbeitet die NADA Anträge auf Medizinische Ausnahmegenehmigung von Athletinnen und Athleten, die auf nationaler Ebene starten bzw. Mitglied des nationalen Testpools (ATP, NTP, TTP) sind. Für Athletinnen und Athleten, die auf internationaler Ebene starten oder die einem internationalen Testpool angehören, ist der jeweilige internationale Sportfachverband zuständig.
Wann sollte eine TUE beantragt werden?
Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung für jederzeit (also innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen) verbotene Substanzen und Methoden, sollte so früh wie möglich beantragt werden. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte die TUE mindestens dreißig (30) Tage vor dem nächsten geplanten Wettkampf beantragt werden. In Not- oder seltenen Ausnahmefällen kann eine TUE rückwirkend – spätestens sieben (7) Tage nach dem Gebrauch der verbotenen Substanz oder Methode – beantragt werden.
Hinweis zum Umgang mit erlaubten Substanzen
Sollten Sie Substanzen anwenden oder Medikamente einnehmen, die nicht auf der aktuellen Verbotsliste der WADA aufgeführt sind, gilt: Geben Sie bitte Ihre Substanzen und Medikamente bei einer Dopingkontrolle auf dem Dopingkontrollformular an. Darüber hinaus müssen Sie die NADA nicht über die Anwendung erlaubter Substanzen und Medikamente informieren. Ein Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung wird nie für erlaubte Substanzen und Medikamente gestellt, sondern nur für verbotene.
Ablauf der TUE-Genehmigung
Erklärfilm: TUE-Beantragung
