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Tasse und Arzneimittel vor Person im Bett

Im Krankheitsfall

Natürlich sind auch Athletinnen und Athleten manchmal von Verletzungen und Erkrankungen betroffen. Was zu beachten ist, wenn eine Sportlerin oder ein Sportler erkrankt ist und Medikamente anwenden muss, erläutern wir Ihnen hier.

Die kranke Sportlerin bzw. der kranke Sportler

Im Krankheitsfall müssen Sportlerinnen und Sportler bedenken, dass die Anwendung bestimmter Wirkstoffe einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen darstellen kann. Deshalb sollten sie ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte darüber informieren, dass Sie dem Anti-Doping-Regelwerk unterliegen. 

Gibt es erlaubte Medikamente?

Eine Vielzahl von gängigen Präparaten ist erlaubt und hat keine Dopingrelevanz. Im ersten Schritt sollten deshalb alle eingesetzten Medikamente in der Medikamenten-Datenbank der NADA, NADAmed, überprüft werden. Prüfen Sie bitte immer, ob es erlaubte Behandlungsmöglichkeiten für Ihre Erkrankung gibt. Das ist häufig möglich, so dass Sie nicht zu Substanzen greifen müssen, die auf der Verbotsliste stehen. Eine Vielzahl erlaubter Medikamente und Wirkstoffe finden Sie in der Beispielliste zulässiger Medikamente der NADA.

Wenn es keine erlaubte Alternative gibt

Auch das Anti-Doping-Regelwerk erkennt an, dass in bestimmten Krankheitsfällen die Anwendung von verbotenen Substanzen medizinisch notwendig ist. Sollte nach Rücksprache mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt eine medizinische Behandlung mit einem verbotenen Wirkstoff oder einer verbotenen Methode notwendig und alternativlos sein, richtet sich das weitere Vorgehen nach Ihrem Testpool-Status bzw. in bestimmten Teamsportarten nach Ihrer Ligazugehörigkeit.

Medizinische Ausnahmegenehmigung

Der Testpoolstatus entscheidet

Bei bestimmten Krankheitsbildern können Athletinnen und Athleten für den Einsatz verbotener Substanzen und Methoden eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese Genehmigung wird auch als TUE (von engl. Therapeutic Use Exemption) bezeichnet. Mit der Medizinischen Ausnahmegenehmigung kann bei einer Kontrolle nachgewiesen werden, dass die Anwendung einer verbotenen Substanz aus medizinischen Gründen notwendig ist und nicht zur Leistungssteigerung erfolgt. Die Vorgehensweise ist für alle Athletinnen und Athleten weltweit im International Standard for Therapeutic Use Exemptions – (ISTUE) geregelt. In Deutschland gilt entsprechend der Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen der NADA. Der Zeitpunkt der Beantragung richtet sich nach der Testpool-bzw. der Liga-Zugehörigkeit (s. Infokästen weiter unten).

Testpool-Athletinnen und -Athleten sowie Angehörige bestimmter Profi-Ligen dürfen verbotene Substanzen und Methoden nur mit einer gültigen Medizinischen Ausnahmegenehmigung anwenden. Diese muss vor der Anwendung bei der NADA beantragt werden. Weitere Informationen für Testpool-Athletinnen und -Athleten finden Sie hier: zu den Regelungen

Athletinnen und Athleten, die keinem Testpool und keiner TUE-pflichtigen Liga angehören, können zunächst ohne vorherige Beantragung und Genehmigung einer Medizinische Ausnahmegenehmigung an nationalen Wettkämpfen in Deutschland teilnehmen. Nach einer Dopingkontrolle müssen Nicht-Testpool-Athletinnen und -Athleten jedoch nach Aufforderung durch die NADA eine rückwirkende medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Weitere Informationen für Nicht-Testpool-Athletinnen und -Athleten finden Sie hier: zu den Regelungen

NEU: TUE-Navigator

Finden Sie schnell heraus, ob Sie für Ihr Medikament eine Medizinische Ausnahmegenehmigung benötigen. Klicken Sie hierzu auf „TUE-Navigator starten“.

TUE-Navigator starten

Die Testpools der NADA

Sportlerinnen und Sportler auf bestimmten hohen Leistungsniveaus werden in sogenannte Testpools der NADA aufgenommen. Für Testpool-Athletinnen und -Athleten gelten vollumfänglich die Anti-Doping-Bestimmungen der NADA. Unter anderem werden Testpool-Athletinnen und -Athleten nicht nur bei Wettkämpfen kontrolliert, sondern können jederzeit, zum Beispiel beim Training oder zu Hause, Dopingkontrollen unterzogen werden. Die Aufnahme in einen Testpool wird Athletinnen und Athleten von der NADA schriftlich mitgeteilt. 

Weitere Informationen zu Testpools finden Sie zudem hier.

TUE-pflichtige Ligen

In den untenstehenden Profi-Ligen benötigen Spielerinnen und Spieler vor der Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode eine Medizinische Ausnahmegenehmigung:

  • Basketball: BBL (Männer)
  • Eishockey: DEL, DEL2 (Männer)
  • Fußball: 1., 2., 3. BL, U17- und U19-Nachwuchsliga (Männer); 1. BL (Frauen)
  • Handball: HBL 1, HBL 2 (Männer); HBF 1 (Frauen)
  • Volleyball: 1. VBL (Männer); 1. VBL (Frauen)

Infoblätter für die einzelnen Sportarten finden Sie im Downloadbereich.

Hinweis zum Umgang mit erlaubten Substanzen

Generell gilt: Ein Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung wird nie für erlaubte Substanzen und Methoden gestellt, sondern nur für verbotene. Hierbei ist auch zu beachten, dass die Anwendung einiger Substanzen nur innerhalb von Wettkämpfen verboten, außerhalb von Wettkämpfen jedoch erlaubt ist. 

Bei einer Dopingkontrolle sollten stets alle eingesetzten Medikamente und medizinischen Behandlungen auf dem Dopingkontrollformular angegeben werden. Darüber hinaus müssen Athletinnen und Athleten die NADA nicht über die Anwendung erlaubter Substanzen und Methoden informieren.

Athlet*in und Krankheit

Ablauf für Athleten*innen im KrankheitsfallVideo im Overlay öffnen

Wichtige Dokumente

Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (SfMA)

Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (SfMA)

  • 427 KB
Beispielliste zulässiger Medikamente 2025

Beispielliste zulässiger Medikamente 2025

  • 529 KB
TUE-Antragsformular

TUE-Antragsformular

  • 183 KB
Infoblatt Medizinische Ausnahmegenehmigung

Infoblatt Medizinische Ausnahmegenehmigung

  • 101 KB
Medizinisches Infoblatt Operationen

Medizinisches Infoblatt Operationen

  • 83 KB