Nach Abschluss des Ergebnismanagementverfahrens kann die NADA einen Sanktionsbescheid ausstellen. Dieser enthält eine Zusammenfassung aller relevanten Tatbestände sowie die Konsequenzen. Die Athletin bzw. der Athlet hat innerhalb von zwanzig Tagen die Möglichkeit, den Sanktionsbescheid zu akzeptieren oder die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu verlangen.