Vor Einnahme eines Medikaments sollte dieses immer in der Medikamenten-Datenbank NADAmed der NADA nachgeschaut werden. Die Datenbank ist auch in der NADA-App integriert und kann dort auch offline verwendet werden:
Die Medikamenten-Datenbank NADAmed enthält rund 3.500 häufig bei der NADA angefragte Medikamente.
Zudem kann eine Anfrage per Telefon, Fax oder E-Mail zu dem verschriebenen Medikament an die NADA gerichtet werden. Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ressort Medizin finden Sie hier.
Enthält das Medikament Substanzen, die auf der Verbotsliste stehen, sollte zunächst die Ärztin oder der Arzt konsultiert werden, ob es Alternativen zu dem Präparat gibt. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Athletinnen und Athleten für das Medikament unbedingt eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen und die Genehmigung abwarten, bevor es eingenommen wird. Eine nachträgliche Genehmigung ist in der Regel nur möglich, wenn ein medizinischer Notfall vorliegt und die Behandlung sofort begonnen werden muss. Athletinnen und Athleten sollten zudem beachten, dass viele Medikamente im Ausland den gleichen Namen wie deutsche Medikamente haben, jedoch sind die Wirkstoffe häufig unterschiedlich. In einigen Ländern (z.B. Frankreich) sind Medikamente mit Dopingrelevanz entsprechend gekennzeichnet. Sollten die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, die Ärztin oder der Arzt der Veranstaltung oder die Apothekerin oder der Apotheker im Reiseland nicht in der Lage sein, eine entsprechende Auskunft zu erteilen, muss ein anderes Medikament eingesetzt werden. In einigen Ländern (z.B. gemeinsame Datenbank USA, Kanada, UK oder Österreich oder Schweiz) bieten die dortigen Anti-Doping-Organisationen auch entsprechende Abfragen im Internet an.