Die NADA führt jährlich etwa 10.000 unangekündigte Dopingkontrollen durch. Es liegt auf der Hand, dass dazu ein immenser organisatorischer Aufwand notwendig ist, schließlich steht auch nicht unbegrenzt viel Kontrollpersonal zur Verfügung. Um diese gewaltige Aufgabe bewältigen und die Kontrollen planen zu können, muss die NADA rechtzeitig über die Aufenthaltsangaben der Athletinnen und Athleten verfügen können.
Daher müssen RTP- und NTP-Athletinnen und -Athleten sogenannten Quartalsmeldungen über ADAMS einreichen, ATP-Athletinnen und -Athleten das Athleten-Meldeformular ausfüllen und der NADA zusenden. ATP-Athletinnen und -Athleten müssen ihre Angaben nicht in ADAMS eintragen.
Zum Zeitpunkt der Quartalsmeldung sollten RTP- und NTP-Athletinnen und -Athleten alle bekannten regelmäßigen Tätigkeiten bereits in ihrem ADAMS-Profil hinterlegen. Regelmäßige Tätigkeiten wie Training, Schule, Universitätsvorlesungen oder Arbeit sind bei der Quartalsmeldung einzutragen. Regelmäßige Tätigkeiten können z.B. durch einen Ortsdeskriptor schon im Vorfeld angelegt und auf einmal im ADAMS-Profil angefügt werden, sodass man sich in dieser Hinsicht - da es sich um eine wiederholende Tätigkeit handelt - Arbeit beim Eintragen erspart. Die Einträge können und müssen jederzeit und auch nach der Quartalsmeldung aktualisiert werden. Bei Krankheit sollten die regelmäßigen Tätigkeiten für die Dauer der Erkrankung aus dem Profil gelöscht werden. Um die Eintragung in ADAMS zu erleichtern hat die NADA Videos erstellt, die die einzelnen Schritte erklären. Diese finden Sie in der Mediathek. Weitere Infos zu Meldepflichten sind im Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren (Annex B: Meldepflichten) nachzulesen.