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Person steht mit verschränkten Armen vor regal mit Gesetzesbüchern.

Disziplinarverfahren

Wird am Ende eines Ergebnismanagementverfahrens ein Sanktionsbescheid ausgesprochen, kann dieser akzeptiert werden oder die Durchführung des Disziplinarverfahrens beantragt werden. Wird die Sanktion akzeptiert, erlässt die NADA selbst eine Entscheidung gemäß Artikel 7 SfED. Beantragt die Athletin oder der Athlet die Durchführung des Disziplinarverfahrens, reicht die NADA Schiedsklage beim Deutschen Sportschiedsgericht ein.

Das Disziplinarorgan informiert die beschuldigte Athletin oder den beschuldigten Athleten über die Verfahrenseinleitung. Die Athletin oder der Athlet kann sich durch eine Vertreterin oder einen Vertreter, insbesondere eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, verteidigen lassen sowie Beweismittel zu ihrer oder seiner Entlastung anführen.

Das Disziplinarverfahren wird entweder als schriftliches Verfahren durchgeführt oder es findet zusätzlich zu den Schriftsätzen eine mündliche Verhandlung statt. Bei Verfahren, die vor dem Deutschen Sportschiedsgericht bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) geführt werden, kann unter bestimmten Umständen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Standard für Ergebnismanagement-/
Disziplinarverfahren

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Ablauf eines Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahrens

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Ablauf eines Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahrens

Das Deutsche Sportschiedsgericht

Das Deutsche Sportschiedsgericht ist eine private und unabhängige Streitbeilegungseinrichtung mit zentraler Bedeutung für den organisierten Sport in Deutschland. Es ist seit dem 1. Januar 2008 bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) angesiedelt und geht auf eine gemeinsame Initiative der NADA und der DIS zurück. Das Deutsche Sportschiedsgericht agiert unabhängig von Sportverbänden und -vereinen, Athletinnen und Athleten, der NADA oder sonstigen Sportorganisationen und -akteuren. 

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Die DIS-Sportschiedsgerichtsordnung

Die DIS-Sportschiedsgerichtsordnung (DIS-SportSchO) ist eine speziell für die Beilegung von Streitigkeiten mit Bezug zum Sport erstellte Verfahrensordnung. Sie bildet die prozessuale Grundlage der Sportschiedsverfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht. 

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